Am 18. Februar 2026 freut sich die Bucerius Law School über eine bedeutende Erweiterung ihres Kuratoriums. Dr. Martin Knaup, ein ausgewiesener Experte im Bereich Corporate Compliance und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, wird neues Mitglied. Er ist Senior Partner und Leiter der Industriegruppe Compliance der internationalen Wirtschaftsrechtskanzlei Taylor Wessing in Hamburg. Mit seiner Ernennung wird das Kuratorium, das die Hochschule in deren strategischer Ausrichtung unterstützt, durch wertvolle Expertise bereichert.
Das Kuratorium der Bucerius Law School, dessen Vorsitz Dr. Christian Veith, Senior Partner Emeritus von The Boston Consulting Group, innehat, besteht nun aus 17 Mitgliedern. Diese Gruppe berät die Hochschule nicht nur in der Entwicklung von Studiengängen, sondern wählt auch die Führungspersönlichkeiten der Institution, darunter den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Zuletzt trat Dr. Michael Moser, ein Vorstandsmitglied des Gesundheitskonzerns Fresenius, dem Gremium bei, was die Vielfalt der Erfahrungen und Hintergründe in diesem Gremium weiter stärkt.
Dr. Martin Knaup und seine Rolle
Dr. Knaup, der 2012 zu Taylor Wessing kam und 2022 zum Equity Partner ernannt wurde, bringt seine langjährige Erfahrung aus der Praxis in das Kuratorium ein. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen auf Corporate Compliance sowie gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, was in der heutigen komplexen Rechtslandschaft von großer Bedeutung ist. Darüber hinaus ist er ein Alumnus der Bucerius Law School, wo er promovierte. Damit ist er das zweite Mitglied des Kuratoriums, das aus den Reihen der Hochschule stammt, nach Elisabeth Kreuzer, die 2024 dem Gremium beitrat.
Die Mitglieder des Kuratoriums sind nicht nur Berater, sondern auch Begleiter der Hochschule, die wissenschaftliche Impulse setzen und sicherstellen, dass die Lehrpläne aktuell und zukunftsorientiert bleiben. Ihre Aufgabe ist es, die Bucerius Law School in ihrem Bestreben zu unterstützen, eine Führungsrolle im Rechtsbereich zu übernehmen.
Die Bedeutung von Corporate Governance und Compliance
Im Kontext der Lehre und Forschung an der Bucerius Law School gewinnt das Thema Corporate Governance an Bedeutung. Die Hochschule bietet entsprechende Masterstudiengänge an, die sich an verschiedene Zielgruppen richten. Dazu gehören Berufseinsteiger, Young Professionals sowie erfahrene Fachkräfte in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Diese Programme sind darauf ausgelegt, praxisnahe Weiterbildung im Bereich Governance und Compliance zu ermöglichen und sind flexibel strukturiert, sodass sie sich gut mit einer beruflichen Tätigkeit kombinieren lassen.
Im Rahmen dieser Programme dürfen vor allem Juristen und Risikomanager auf vertiefte Qualifikationen hoffen, die ihr Wissen im komplexen Bereich des Wirtschaftsrechts und der Corporate Governance erweitern. Die Hochschule verfolgt damit das Ziel, sowohl die Fachkompetenz von Absolventen als auch deren Karrierechancen signifikant zu steigern.