
Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit zur Rückgabe von NS-Raubgut ist ein entscheidender Schritt in der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und den damit verbundenen Enteignungen. Laut Uni Erfurt wurde diese Schiedsgerichtsbarkeit im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages geschaffen. Ziel ist es, ein effektives Restitutionsgesetz für offene NS-Raubgut-Fälle zu entwickeln.
Das Präsidium der Schiedsgerichtsbarkeit wird von Dr. Elisabeth Steiner und Peter Müller geleitet. Zu den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern gehören zudem Experten wie Prof. Dr. Christiane Kuller, Dr. Julia Bešlin und Prof. Dr. Magnus Brechtken. Diese neuen Gremien sollen die bestehende „Beratende Kommission“ ablösen, die seit 2003 über Rückgabeanträge abgestimmt hat.
Reform der Beratenden Kommission
Das Verwaltungsabkommen zur Schiedsgerichtsbarkeit wurde im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs unterzeichnet, berichtet Verfassungsblog. Die Reform soll sicherstellen, dass die Antragsberechtigten nicht schlechtergestellt werden. Die neuen Regelungen orientieren sich an den „Washingtoner Prinzipien“ von 1998, die eine internationale Grundlage für die Rückgabe von NS-Raubgut schaffen.
Ein zentraler Punkt der Reform ist der Bewertungsrahmen, der die bisherige „Handreichung“ ablöst. Dieser Rahmen erleichtert die Beweisführung für Antragsberechtigte, sodass zur richterlichen Überzeugung eine hohe Wahrscheinlichkeit genügt, anstatt eines „zweifelsfreien“ Nachweises. Zudem enthält er Regelungen, die eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Antragsberechtigten vorsehen, insbesondere für Kulturgüter, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 verloren gingen.
Kritik und Ausblick
Für „Fluchtgut“ müssen die Antragsberechtigten nachweisen, dass der Verkauf unmittelbar auf die Verfolgung zurückzuführen war. Kritiker befürchten eine Verschlechterung der Bedingungen für die Antragsteller. Jedoch wird argumentiert, dass die bisherigen Verfahren uneinheitlich waren, und das neue System als gerechter angesehen wird. Die Maßnahmen bieten eine gute Grundlage für die Rückgabe von Kulturgütern aus jüdischem Besitz, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft systematisch geraubt wurden.
Laut Kulturstaatsminister ist die Aufarbeitung der NS-Gewaltherrschaft und die Rückgabe von NS-Raubgut eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Viele Bürger, insbesondere Jüdinnen und Juden, waren während dieser Zeit erheblichem Unrecht ausgesetzt.
Mit der Schaffung der Schiedsgerichtsbarkeit, die am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, wird ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Restitutionspraxis vollzogen und die historische Gerechtigkeit kann weiter vorangetrieben werden.