
Am 9. Juli 2025 hat die neu gewählte Mitarbeitervertretung (MAV) der Katholischen Universität (KU) ihre Arbeit aufgenommen. Bei den Wahlen wurden 13 Beschäftigte in dieses wichtige Gremium gewählt, das als betriebliche Interessenvertretung im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts agiert. Zu den neugewählten Mitgliedern gehören Katharina Gegg, die nun als stellvertretende MAV-Vorsitzende agiert, und Leonhard Hüttinger, der die Rolle des Schriftführers übernimmt.
Die MAV besteht aus einer Vielzahl von Mitarbeitern, unter denen auch Sabine Amann, Manfred Baier, Bernhard Breitenhuber, Dr. Ann-Kathrin Bremer, Fabian Burghardt, Anita Liepold, Michael Matusch, Dr. Michael Schieder, Franz-Josef Strobl und Eva-Maria Wecker zu finden sind. Diese Vertretung hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in verschiedenen Bereichen, darunter personelle, soziale und organisatorische Angelegenheiten der Universität.
Aufgaben und Rechte der MAV
Die Aufgaben der MAV sind vielfältig und umfassen die Beteiligung an der Ausschreibung und Besetzung von Stellen sowie Anpassungen des Stellenplans. Das Gremium hat die Aufgabe, die Rechte der Mitarbeitenden zu wahren, Tarifverträge durchzusetzen und sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gleichstellung aller Mitarbeiter einzusetzen. Zudem bietet die MAV Unterstützung für schwerbehinderte Beschäftigte und fördert Inklusion.
Die MAV engagiert sich auch in der Organisation von Betriebsausflügen und sozialen Projekten, wie etwa bei der Rest-Cent-Aktion, bei der Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts für regionale Einrichtungen spenden. Diese Maßnahmen sind nicht nur sozial verantwortlich, sie stärken auch das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Universität.
Gesetzliche Grundlagen und Wahlsystem
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die MAV sind im Evangelischen Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) sowie in der Katholischen Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) festgelegt. Diese Regelungen sind entscheidend, um die Interessen der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen zu schützen. Obwohl die MAV geringere Mitbestimmungsrechte als ein Betriebsrat hat, spielt sie eine zentrale Rolle bei der Vertretung der Mitarbeiterinteressen.
Die Wahl der MAV erfolgt durch geheime und unmittelbare Wahl, wobei alle Mitarbeiter ab 18 Jahren und mit mindestens drei Monaten Betriebszugehörigkeit wahlberechtigt sind. Die Amtszeit der MAV beträgt vier Jahre, und die Vertreter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Im Vergleich zu Betriebsräten, deren Streitfälle vor Arbeitsgerichten verhandelt werden, werden Streitigkeiten im kirchlichen Kontext vor Kirchengerichten behandelt, was eine besondere Form der Konfliktlösung darstellt.
Mit der Neubestellung der MAV wird auch eine Übergabe der Verantwortung an die neuen Mitglieder vollzogen. Die Vorgänger, unter anderem Manfred Baier, Karin Heidrich und Ursula Niefnecker, haben das Gremium über viele Jahre hinweg geleitet und hinterlassen eine solide Basis für die Neuen. Diese Kontinuität und das Engagement der Mitarbeitervertretung sind von zentraler Bedeutung für die Wahrung der Interessen aller Beschäftigten, wie auch geistliche und soziale Aufgaben durch Mitarbeitervertretungen beschrieben.
Die Rolle der MAV wird weiterhin entscheidend sein, um einen Dialog zwischen den Mitarbeitern und der Universitätsleitung zu fördern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Laut Wirtschaftswissen trägt die MAV nicht nur zur Verbesserung der Arbeitsmoral und Produktivität bei, sondern fördert auch Vielfalt und Inklusion innerhalb der Universität.