
Die Diskussion um reproduktive Rechte hat in den letzten Jahren an Intensität gewonnen. Professorin Dr. Henrike von Scheliha, eine renommierte Juristin mit einem interdisziplinären Ansatz, hat sich in ihrer Forschung auf diese Thematik spezialisiert. In einem Interview betonte sie, dass reproduktive Gerechtigkeit nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Dimensionen hat. Ihr Anliegen ist es, die Stimmen junger Menschen in politischen Prozessen zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich aus den sich verändernden demografischen Verhältnissen ergeben.
Von Scheliha entschied sich früh für ein Jurastudium, da sie ein Fach suchte, das intensive Spracharbeit und gesellschaftliche Relevanz vereint. Ihr Studium absolvierte sie in Köln und Paris. Derzeit forscht sie vor allem im Familien- und Erbrecht und legt einen besonderen Fokus auf Selbstbestimmungsthemen, die sowohl zu Beginn als auch am Ende des Lebens von Bedeutung sind. Die zentralen Themen ihrer Forschung im Familienrecht beinhalten Elternschaft, Kinderrechte, sowie die demokratische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
Interdisziplinäre Ansätze in der Forschung
2024 gründete von Scheliha gemeinsam mit zwei Kolleginnen das Forschungsnetzwerk „ReproGerecht“. Ziel dieses Netzwerks ist die interdisziplinäre Erforschung reproduktiver Rechte und die Verbesserung des Diskurses über reproduktive Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Insbesondere die Themen Verhütung, Schwangerschaftsabbruch, Eizellabgabe und internationale Leihmutterschaft stehen im Zentrum der Diskussion. Sie hebt hervor, dass Geschlechtergleichheit und intersektionale Aspekte in diesem Kontext eine wesentliche Rolle spielen.
In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion sehen Experten wie von Scheliha, dass die Angriffe auf reproduktive Rechte nicht nur individuelle Lebensentscheidungen betreffen, sondern auch tiefgreifende gesellschaftliche Macht- und Eigentumsverhältnisse in Frage stellen. In vielen Ländern werden diese Rechte immer mehr eingeschränkt, was als Teil größerer Kämpfe um soziale Reproduktionsverhältnisse im Kapitalismus betrachtet wird. Dieser Ansatz fordert eine intersektionale polit-ökonomische Perspektive, die die soziale Reproduktion als Teil des gesamten gesellschaftlichen Anliegens versteht und nicht nur als biologische Reproduktion.
Zukunftsorientierte Forschung
Angesichts der prognostizierten demografischen Veränderungen, bei denen bis 2050 jede dritte Person über 65 Jahre alt sein wird, sieht von Scheliha die Notwendigkeit, Generationengerechtigkeit als weitere Forschungsdimension zu betrachten. Sie betont, dass es von Bedeutung ist, wie sich die Perspektiven junger Menschen im politischen Diskurs wiederfinden. Sie sieht in einem Zukunftsrat eine Möglichkeit, um diesen Stimmen Gehör zu verschaffen.
In ihrer täglichen Arbeit schätzt von Scheliha die Vielfalt von Lehre, Publikationen, Projekten und den Austausch mit Studierenden. Die größte Herausforderung für sie bleibt jedoch das Zeitmanagement, da sie an vielen Projekten gleichzeitig arbeitet. Im Juni 2024 zog sie nach Hamburg, um ihre Professur anzutreten, und äußert sich positiv über die Lebendigkeit der Stadt, deren kulturelle Vielfalt und das miteinander zwischen den Menschen.
Die Auseinandersetzung mit reproduktiven Rechten bleibt somit nicht nur eine juristische Frage, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird. Dabei verlangt die sich ständig wandelnde Realität der reproduktiven Rechte nach einem aktiven Engagement in der politischen und sozialen Diskussion.
Wie Juridikum berichtet, ist die soziale Reproduktion im Kapitalismus eng mit Macht- und Ausbeutungsverhältnissen verbunden. Der Ansatz, reproduktive Rechte als Teil größerer gesellschaftlicher Kämpfe zu verstehen, ist entscheidend für die zukünftige Forschung und politische Bildung.
Für weitere Informationen über die Themen von Prof. Dr. Henrike von Scheliha finden Sie auch einen ausführlichen Überblick auf Gender Open.