
Am 27. Mai 2025 hat die Bucerius Law School ihren Studierenden zu einer bemerkenswerten Leistung im Bereich des Videospielrechts gratuliert. Sie nahmen erfolgreich am Games Law Moot 2025 teil, einem internationalen Wettbewerb, der sich mit den rechtlichen Herausforderungen der Gaming-Industrie befasst. Das teilnehmende Team setzte sich aus Julian Petrat (Jg. 2022), Paul Haverkamp (Jg. 2020) und Antonín Dvořák, einem tschechischen Austauschstudenten, zusammen. Die Teilnahme an diesem bedeutenden Moot spiegelt die wachsende Relevanz des Medienrechts in der juristischen Ausbildung wider.
Die Schriftsatzphase des Wettbewerbs begann bereits im Januar 2025 und zog insgesamt 22 Teams aus aller Welt an. Vier Teams konnten sich für die digitale mündliche Phase qualifizieren, die Ende März 2025 stattfand. Das Bucerius-Team erlangte den beeindruckenden zweiten Platz in der schriftlichen Leistung und war das einzige studentische Team, das in den mündlichen Verhandlungen auftrat. Alle anderen qualifizierten Teams setzten sich ausschließlich aus erfahrenen Praktiker:innen zusammen.
Einladung zu einer Konferenz und Fallstudien
Nach ihrer erfolgreichen Leistung wurden die Mitglieder des Bucerius-Teams zu einer Konferenz für Videospielrecht im Herbst in Vilnius eingeladen. Der im Moot behandelte Fall fokussierte sich auf Urheberrechte und Wettbewerbsverletzungen im Zusammenhang mit einem Computerspiel, das von einer ehemaligen Mitarbeiterin eines Spieleentwicklungsstudios erstellt wurde. Besonders erwähnenswert ist, dass die Mitarbeiterin die Grundidee und einen Prototyp des Spiels mitbrachte und zudem KI-Tools in der Entwicklungsphase verwendete.
Betreut wurde das Team von Jasmin Dolling (Jg. 2016) sowie der Forschungsstelle Games-Recht der Bucerius Law School. Unterstützung erhielten sie von Professorin Dr. Linda Kuschel, Masha Stolbovа und Professor Dr. Christian Rauda, die alle zur Vertiefung des Verständnisses um rechtliche Aspekte des Videospielmarktes beitrugen.
Urteile und Richtlinien im Videospielrecht
In paralleler Relevanz fand ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen statt. Laut einem Bericht von IT Media Law klärt die Rechtssache C-159/23, dass der urheberrechtliche Schutz sich einzig auf Ausdrucksformen eines Programms konzentriert, nicht aber auf temporäre Daten im Arbeitsspeicher. Diese Entscheidung hat insbesondere für die Gaming-Industrie, Entwickler von Cheat-Software und Modder weitreichende Implikationen.
Das Urteil ermöglicht mehr Freiheiten beim Anpassen und Modifizieren von Software und betont die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung zwischen zulässiger Nutzung und unzulässiger Umarbeitung. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf der Richtlinie 2009/24/EG, die einen Rahmen für den urheberrechtlichen Schutz bietet. Das Urteil, das sich aus einem Rechtsstreit zwischen Sony Computer Entertainment und Datel Design and Development entwickelte, bekräftigt, dass bloße Veränderungen im Arbeitsspeicher nicht automatisch als Urheberrechtsverletzung gelten.
Die rechtliche Klarheit, die durch diese Entscheidung geschaffen wird, stärkt das Vertrauen der Entwickler und Nutzer. Zukünftige Modifikationen an Software können nun besser beurteilt werden. Somit werden kreative und technologische Innovationen gefördert, während gleichzeitig der Schutz geistigen Eigentums gewahrt bleibt.
Rechtsstreitigkeiten und deren Auswirkungen
Eine weitere interessante Entwicklung im Bereich des Videospielrechts ist ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln. Hier behauptete eine Entwickler:in eines „Idle Game“-Rennspiels, dass ihr Spielkonzept kopiert wurde. Allerdings stellte das Gericht fest, dass Ideen oder Konzepte keinen Urheberrechtsschutz genießen, sondern nur konkret kreative Ausgestaltungen. Der Fall verdeutlicht, dass für eine Urheberrechtsverletzung nicht nur identische Nachbildungen, sondern auch abweichende Gestaltungen relevant sind, solange die Eigenart des Originals erhalten bleibt.
Die Entscheidung des Gerichts hob hervor, dass grundlegende Elemente des Spiels als branchenüblich betrachtet wurden und somit nicht die erforderliche Schöpfungshöhe für den Urheberrechtsschutz erreichten. Auch die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche der Klägerin fanden kein Gehör, was die Grenzen des urheber- und wettbewerbsrechtlichen Schutzes in der Spieleentwicklung erneut in den Fokus rückte. Die verbleibenden Aspekte der rechtlichen Auseinandersetzung zeigen die Notwendigkeit, kreative Individualität klar zu definieren.
Insgesamt zeichnen sich durch diese Entwicklungen in der Rechtsprechung und die Leistungen von Studierenden beim Games Law Moot 2025 sowohl Fortschritte als auch Herausforderungen für den Bereich des Videospielrechts ab. Die dynamische Wechselwirkung zwischen rechtlicher Klarheit und kreativer Entwicklung bleibt somit ein zentrales Thema für die Zukunft der Gaming-Industrie.
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