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Revolution in der Forschung: TU Dresden führt breite Einwilligung ein!

Am 23.07.2025 führt die Technische Universität Dresden (TUD) das Konzept der breiten Einwilligung („broad consent“) erstmals außerhalb des Bereichs der medizinischen Forschung ein. Diese innovative Maßnahme zielt darauf ab, eine nachhaltige und datenschutzkonforme Nutzung personenbezogener Daten in der Wissenschaft zu fördern. Teilnehmende haben die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten über ein einzelnes Projekt hinaus für bestimmte Forschungsbereiche zuzustimmen.

Die Einführung der breiten Einwilligung stellt eine bedeutende Entwicklung dar, insbesondere im Kontext der Herausforderungen, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Verarbeitung von Daten in der wissenschaftlichen Forschung stellt. Laut Datenschutz-Notizen ist die Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person eine gängige Praxis, die in den Artikeln 6 und 9 der DSGVO verankert ist. Allerdings können die genauen Zwecke der Datenverarbeitung zum Zeitpunkt der Datenerhebung nicht immer klar definiert werden. Dies erfordert eine präzise und informierte Einwilligung der Betroffenen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die TUD hat klare ethische, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die breite Einwilligung entwickelt. Diese dienen als Grundlage für wiederverwendbare und vertrauenswürdige Datenbestände in der datengetriebenen Wissenschaft. Das Projekt, das als Anwendungsfall für die breite Einwilligung dient, ist die smartphone-basierte Studie „Städte in Bewegung“. Diese Studie, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wird, untersucht das Mobilitätsverhalten der Teilnehmenden und demonstriert, wie effektive Forschungsdateninfrastrukturen funktionieren können.

Ein herausragender Aspekt der Studie ist die hohe Zustimmung der Teilnehmenden zur Nutzung ihrer Daten. Über 80 Prozent der Befragten haben ihr Einverständnis gegeben, was die Akzeptanz der breiten Einwilligung unterstreicht. Diese positive Rückmeldung zeigt auch, dass ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Forschung und Teilnehmenden von zentraler Bedeutung ist.

Interdisziplinäre Kooperation

Die Einführung dieser neuen Einwilligungsform wird interdisziplinär durch verschiedene Institutionen der TUD begleitet. Zu den Partnern im DDtrust-scale-Projekt gehören unter anderem das CIDS, KFDM, SCD, das ZIH sowie das Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht und die Professur für Mobilitätssystemplanung. Diese breite Kooperation unterstreicht die Wichtigkeit, verschiedene Perspektiven in die Entwicklung datenschutzkonformer Forschungsansätze einzubeziehen.

Die methodische Basis für das Konzept der breiten Einwilligung basiert auf Erfahrungen aus dem medizinischen Bereich, was die Überweisung bewährter Praktiken in einen neuen Kontext ermöglicht. Experten der TUD arbeiten daran, die entwickelten Lösungen in den operativen Forschungsbetrieb zu überführen, um so den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und gleichzeitig die Wissenschaftsfreiheit zu wahren.

Für weitere Informationen steht Jens Syckor, der Datenschutzbeauftragte der TU Dresden, unter der Telefonnummer +49 351 463-32839 zur Verfügung.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
tu-dresden.de
Weitere Infos
datenschutz-notizen.de

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