
Am 20. März 2025 zieht die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) in ihrer aktuellen Berichterstattung eine spannende Bilanz über die Entwicklungen in den letzten fünf Jahrzehnten der Hochschulbildung. Die Jubiläumsgeschichte wird unterstrichen durch eine spezielle Bilderserie, die die Meilensteine und besonderen Momente der Hochschule darstellt. Mit über 50 Jahren auf dem Buckel hat die FAU nicht nur in der Region, sondern auch international an Bedeutung gewonnen und einen wertvollen Beitrag zur Wissenschaft geleistet. Die FAU zieht dabei besonders in Betracht, dass Rückblick und Ausblick sich hier die Hand reichen.
Ein zentraler Aspekt, der in der Hochschule diskutiert wird, bezieht sich auf Datenschutzbestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Cookies in der Online-Welt. Der Umgang mit Cookies ist in Deutschland besonders komplex, da bereits vor der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 zahlreiche Vorschriften existierten. So verlangt beispielsweise die EU-Richtlinie 2002/58/EG, auch bekannt als e-Privacy-Richtlinie, eine ausdrückliche Einwilligung für das Setzen von Cookies.
Regulierung des Cookie-Einsatzes
Der Wandel in der Gesetzgebung hat dazu geführt, dass Google bereits in der Vergangenheit Nutzer um Zustimmung für Dienste wie Google Analytics bat. Vor der Einführung der DSGVO sah das deutsche Telemediengesetz (TMG) lediglich eine Hinweispflicht vor, wurde jedoch durch die DSGVO und das seit dem 1. Dezember 2021 geltende Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) abgelöst. Letzteres vereint Vorschriften des TMG und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt Artikel 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie um, was deutlich macht, wie wichtig die Einwilligung der Nutzer für Cookies ist.
Das TDDDG formuliert klare Vorgaben, die den Zugriff auf Daten auf Endgeräten regeln, insbesondere die Speicherung von Informationen, die nur mit Zustimmung des Nutzers erfolgen darf. Dabei werden Ausnahmen definiert, beispielsweise für technische Cookies, die für die Bereitstellung eines Dienstes notwendig sind. Nichtsdestotrotz ist es erforderlich, über den Einsatz von einwilligungsbedürftigen Cookies mittels Cookie-Bannern zu informieren. Diese Banner müssen klare Informationen, eine Opt-in-Funktion und die Möglichkeit zum Widerspruch bereitstellen.
Aktuelle Herausforderungen und Anforderungen
Die zunehmende Komplexität im Umgang mit Cookies wird durch die Diskussion um die E-Privacy-Verordnung verstärkt, die momentan in der EU behandelt wird. Diese Verordnung soll die Cookie-Richtlinie aktualisieren, und Unternehmen werden dazu verpflichtet, bis zur Inkraftsetzung der neuen Regelung explizit die Zustimmung zur Verwendung von Cookies einzuholen. Dabei können Verstöße gegen das TDDDG mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden, was die rechtlichen Risiken für Unternehmen verdeutlicht.
Es bleibt zu beobachten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden, insbesondere in Bezug auf den Cookie-Einsatz und den dringend benötigten Schutz der Privatsphäre der Nutzer. Die letzte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 1. Oktober 2019, die die ausdrückliche Einwilligung für nicht unbedingt erforderliche Cookies bestätigte, hat bereits große Auswirkungen auf die digitale Landschaft. Auch hier bleibt die Frage, wie Nutzerrechte und Datenschutz in den kommenden Jahren weiter gestärkt werden können.
Die FAU steht vor der Herausforderung, solche rechtlichen Rahmenbedingungen zu interpretieren und in ihre digitale Strategie zu integrieren. Die Rückschau auf 50 Jahre erfolgreiche Hochschularbeit wird damit ergänzt um die Notwendigkeit, innovative Lösungen im digitalen Raum zu finden und gleichzeitig den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.