Am 9. März 2026 wurde vor dem Amtsgericht Freiburg ein ehemaliger Mitarbeiter der Universität Freiburg verurteilt, da er heimliche Videoaufnahmen von Frauen in intimen Situationen angefertigt hatte. Diese Aufnahmen wurden sowohl in einer privat vermieteten Wohnung als auch während einer Dienstreise gemacht. Betroffen von den Übergriffen waren in erster Linie Beschäftigte und Studentinnen der Universität Freiburg. Das Gericht entschied, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung zu verhängen. Dies stellt ein schwerwiegendes Vergehen dar, das die Sicherheits- und Vertrauensbasis an der Universität erheblich erschüttert hat, so die Universität in einer Stellungnahme.

In ihrer Reaktion auf die Vorfälle hat die Universität Freiburg betont, dass sie die Taten entschieden verurteilt und den betroffenen Frauen Unterstützung anbietet. Die Universität wurde im Februar 2024 über die laufenden Ermittlungen informiert, nachdem es zu einer polizeilichen Durchsuchung gekommen war. Dabei wurden jedoch keine belastenden Aufnahmen oder Geräte sichergestellt. Nachdem der Mitarbeiter fristlos gekündigt wurde, erhob er eine Kündigungsschutzklage. Ein gerichtlicher Vergleich im Sommer 2024 stellte sicher, dass er nicht an seine alte Arbeitsstelle zurückkehren konnte. Die Universität zahlte in diesem Zusammenhang keine Abfindung von 25.000 Euro, stattdessen wurden andere Ansprüche, wie die Urlaubsabgeltung, geregelt.

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Ermittlungen und Konsequenzen

Während der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der Täter nicht nur die bereits genannten Aufnahmen gemacht hatte, sondern dass er auch in universitären Sanitärräumen und Beratungssituationen heimliche Videoaufnahmen anfertigte. Diese Taten sind mittlerweile verjährt und können strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Trotz bereits bestehender Vermutungen und Gerüchte über heimliche Aufnahmen innerhalb der Universität hat das versäumte Eingreifen in der Vergangenheit schwerwiegende Konsequenzen.

Im Nachgang zu diesen Vorfällen plant die Universität, den Umgang mit dem Fall aufzuarbeiten und externe Expertise einzubeziehen. Ziel ist es, das Vertrauen in das universitäre Miteinander zu stärken und aktiv gegen Machtmissbrauch sowie sexuelle Übergriffe vorzugehen. Zum Schutz der Studierenden und Mitarbeiterinnen wurde die Stelle „protect“ eingerichtet, die Beratung, Prävention und Unterstützung für Betroffene stärken soll, um eine sichere Umgebung an der Universität zu gewährleisten. Die insgesamt verstärkten Schutz- und Präventionsmaßnahmen beinhalten auch spezifische Kontrollen auf unerlaubte Aufnahmetechniken.

Die Universität Freiburg erkennt die Tragweite dieser Vorfälle und ist sich der Verantwortung bewusst, die sie gegenüber ihrer Gemeinschaft trägt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Universität aktiv gegen solche Missstände vorgeht und dafür sorgt, dass alle Mitglieder der Universität in einem geschützten Umfeld lernen und arbeiten können.