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Staat und Religion im Wandel: Einblick in die neue Vorlesungsreihe!

Am Montag, den 14. April 2025, wird im Bürgerschaftssaal des Greifswalder Rathauses eine Vorlesung im Rahmen der Reihe „Universität im Rathaus“ stattfinden. Der Vortrag von Prof. Dr. Claus Dieter Classen trägt den Titel „Staat und Religion im 21. Jahrhundert“ und beginnt um 17:00 Uhr. Diese Veranstaltung wird von der Stadt Greifswald und der Universität Greifswald organisiert und ist kostenlos. Der Vortrag wird sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Verhältnis von Staat und Religion auseinandersetzen.

Besondere Relevanz erhält das Thema durch die historischen Wurzeln, die bis zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 zurückreichen. Diese Verfassung regelte das Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu, was eine herausragende Wende nach Jahrhunderten blutiger Religionskriege und einer über Jahrhunderte dauernden Vermischung von weltlicher und geistlicher Macht darstellt. damaligen Kaiser Wilhelm II., welcher sowohl als weltlicher Herrscher als auch als oberster Bischof der evangelischen Kirche Preußens fungierte, wurde mit dem Ende der Monarchie 1918 der Macht entzogen.

Vom Kulturkompromiss zur verfassungsrechtlichen Regelung

Artikel 137 der Weimarer Verfassung besagt: „Es besteht keine Staatskirche. Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig.“ Diese „freundliche“ Trennung von Staat und Kirche wurde im sogenannten Kulturkompromiss ausgehandelt. In diesem Kontext wurde auch geregelt, dass Religionsunterricht in öffentlichen Schulen von Religionsgemeinschaften verantwortet, aber staatlich überwacht werden sollte (Artikel 149). Die Herausforderungen und Diskussionen, die damals bestanden, haben einen langfristigen Einfluss auf das aktuelle Verhältnis von Staat und Religion, welches im Grundgesetz von 1949 festgeschrieben ist.

Die Weimarer Verfassung führte zu einem friedlichen Zusammenleben der Religionen in Deutschland, auch wenn in der Praxis das Religionsverfassungsrecht nicht immer dem Verfassungstext entsprach. Besonders angesprochen wird in der Vorlesung die Frage, inwieweit grundsätzliche Entscheidungen zu Feiertagsrecht, Religionsunterricht und Staatsleistungen von den gesellschaftlichen Veränderungen im 21. Jahrhundert betroffen sind. Prof. Dr. Classen möchte mögliche rechtliche Veränderungen im Verhältnis von Staat und Religion untersuchen und dabei darlegen, dass die Grundentscheidungen der Verfassung als weitgehend unverändert gelten.

Staatsleistungen und deren Bedeutung

Ein zentrales Thema sind die Staatsleistungen, die ursprünglich zur Entschädigung von Kirchen für den Verlust von Einnahmen nach der Säkularisation im 19. Jahrhundert eingeführt wurden. Diese Zahlungen betragen jährlich etwa 548 Millionen Euro und stellen einen weiteren regulativen Punkt im Verhältnis zwischen Staat und Kirche dar. Die Frage der Ablösung dieser Staatsleistungen wurde sowohl in der Weimarer Zeit als auch in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder erörtert, jedoch ohne nennenswerte Erfolge.

Die gegenwärtigen Diskussionen über das Verhältnis von Staat und Religion sind also nicht nur historisch, sondern auch höchst aktuell. Prof. Dr. Classen wird mit seinen Ausführungen und der anschließenden Diskussion die Zuhörer zu reflektieren anregen, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einer sich wandelnden Gesellschaft weiterentwickeln können.

Für weitere Informationen zur Vortragsreihe können Interessierte die Website der Universität Greifswald besuchen: www.uni-greifswald.de/uni-rathaus. Bei Fragen können die Hochschulkommunikation unter der Tel.: +49 3834 420 1150 oder per E-Mail unter pressestelle@uni-greifswald.de kontaktiert werden.

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Beste Referenz
uni-greifswald.de
Weitere Infos
deutschlandfunk.de

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