
Am 4. Juli 2025 fand im malerischen Wenningstedt auf Sylt das jährliche Schwerpunktseminar für neun Studierende des Schwerpunkts Steuerrecht statt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Birgit Weitemeyer hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Seminararbeiten als Probelauf für ihre Bachelorarbeiten zu präsentieren. Die Veranstaltung bot nicht nur einen akademischen Rahmen, sondern auch einen Ort, um die lebendige Natur der Insel zu genießen.
Die Studierenden präsentierten ihre Arbeiten in Vorträgen vor ihren Kommiliton*innen sowie dem Lehrstuhlteam. Zu den prüfenden Professoren gehörten neben Weitemeyer auch Prof. Dr. Götz Wiese sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen wie Mette Rieck, Justus Timm und Julian Jensen. Die Themen der Seminararbeiten reichten von Vorschlägen zur Verbesserung der Unternehmensbesteuerung bis hin zur Frage der Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Immobilienverkäufen.
Vielfalt der Themen und persönliche Erfahrungen
Besonders hervorzuheben waren die Themen, die die Seminargruppe wählte. So wurde die Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens und der Vorschlag seiner Abschaffung behandelt, während ein weiteres Thema die möglichen Vereinfachungen durch die Einführung einer Arbeitstagepauschale diskutierte. Ein weiterer Beitrag thematisierte die Besteuerung bei Veräußersungen von Immobilien und hinterfragte dessen Gerechtigkeit.
Die Diskussionen wurden durch die praktische Erfahrung von Prof. Wiese angereichert, die den Studierenden wertvolle Einblicke in die Herausforderungen der Unternehmensbesteuerung vermittelte. Diese Praxiserfahrungen waren besonders wertvoll, da sie einen Bezug zur realen Welt der Steuerrechtsanwendung herstellten.
Gemeinschaftserlebnisse und Traditionen
Die Teilnehmer des Seminars genossen neben dem akademischen Programm auch die Sylter Natur. Aktivitäten wie Dünenspaziergänge und Sonnenbäder förderten den Austausch untereinander. Abends versammelten sich die Studierenden im Strandkorb mit Blick auf den Sonnenuntergang über der Nordsee. Die Kanzlei Wiese Lukas unterstützte die Veranstaltung mit gespendeten Strandhandtüchern, während ein Kirschkuchen in Gedenken an den verstorbenen Prof. Dr. Rainer Walz, der der erste Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht war, von der Humanistischen Stiftung bereitgestellt wurde.
Die Tradition des Seminars, das auch mit einem Kirschbaum im Innenhof der Bucerius Law School in Verbindung steht, repräsentiert nicht nur eine akademische Höhepunkt im Schwerpunktjahr, sondern bietet auch wertvolle Abwechslung im intensiven Studienalltag.
Herausforderungen der Unternehmensbesteuerung
Parallel zu diesen Entwicklungen wird in der steuerrechtlichen Debatte über die Rechtsformneutralität diskutiert. Dies ist ein Thema, das insbesondere seit der Einführung der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Deutschland an Bedeutung gewonnen hat. Der 33. Deutsche Juristentag im Jahr 1924 thematisierte bereits die Notwendigkeit einer rechtsformunabhängigen Unternehmensbesteuerung. Kritiker sehen die bestehende dualistische Unternehmensbesteuerung als ungerecht an, da sie unterschiedliche Steuerbelastungen bei ähnlichen wirtschaftlichen Sachverhalten bewirkt.
Das Optionsmodell, das es Personengesellschaften ermöglicht, sich der Körperschaftsbesteuerung zu unterwerfen, wird als ein Schritt in Richtung einer neutraleren Besteuerung betrachtet. Trotz dieses Fortschritts bestehen Bedenken hinsichtlich der komplexen Regelungen und der steuerlichen Behandlung des Sonderbetriebsvermögens. Hier wird deutlich, dass der deutsche Gesetzgeber vor der Herausforderung steht, eine konsistente und rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Dies könnte durchaus auch Auswirkungen auf die finanzielle Lage kleinerer Gemeinden und die Gewerbesteuer haben.
Die Diskussion um eine mögliche Reform der Unternehmensbesteuerung bleibt daher aktuell und wird durch internationale Wettbewerbsbedingungen sowie durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie weiter verschärft.