Am 17. März 2026 endet die Einschreibefrist für grundständige Studiengänge ohne Numerus Clausus (NC) an der Universität Marburg am 20. März. Die Universität bietet eine Vielzahl von über 60 zulassungsfreien Fächern an, darunter Bachelor-, Magister- und Lehramtsstudiengänge sowie das Jurastudium. In der Auswahl der Lehramtsfächer können Studierende sich beispielsweise für Physik oder Geschichte entscheiden und später ein drittes Fach hinzufügen. Neben dem Lehramtsstudium ist auch das Rechtswissenschaftsstudium als NC-freier Studiengang verfügbar. Evangelische Theologie kann als kirchlicher Abschluss oder Magister belegt werden.

Im Rahmen des Kombi-Bachelors haben Studierende die Möglichkeit, ein Hauptfach mit einem oder zwei Nebenfächern zu kombinieren. Hauptfächer, die angeboten werden, sind unter anderem Kunstgeschichte, Volkswirtschaftslehre sowie Sprache und Kommunikation. Nebenfächer können Sozial- und Kulturanthropologie, Klassische Archäologie oder Politikwissenschaft umfassen. Darüber hinaus bietet die Universität eigenständige Mono-Bachelor-Studiengänge an. Zu den Mono-Bachelor-Fächern zählen Informatik, Betriebswirtschaftslehre und Physik.

Digitale Immatrikulation

Die Immatrikulation an der Uni Marburg erfolgt digital über das Hochschulportal. Dabei ist es wichtig, dass alle erforderlichen Dokumente hochgeladen werden. Die Zusendung von Unterlagen in Papierform oder per E-Mail ist nicht gestattet. Falls Dokumente fehlen, können diese auch nachträglich eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Option „Änderungen zwischenspeichern“ zu wählen, um den Antragsprozess zu optimieren.

Nachdem die eingereichten Dokumente geprüft wurden, kann das Studierendensekretariat den Upload bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen erneut öffnen. Die Antragssteller erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail über etwaige fehlende Dokumente. Diese Vorgehensweise erleichtert zukünftigen Studierenden den Zugang zu den zulassungsfreien Studiengängen.

Informationen zu Studierenden aus dem EU/EWR-Raum

Für Staatsangehörige der EU- und EWR-Mitgliedstaaten gilt, dass sie bei ihrer Immatrikulation die Kategorie „EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger“ auswählen sollten. Dies schließt auch Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit ein, wenn eine der Staatsangehörigkeiten aus einem Nicht-EU-/EWR-Mitgliedsstaat stammt. Weiterhin betrifft diese Regelung auch Hochschulberechtigte, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben und an einer deutschen Hochschule studieren möchten.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) erkennt zudem an, dass Studierende nach einem ersten Abschluss ein zweites, fachlich nicht auf den ersten Abschluss aufbauendes Studium anschließen können. Diese Regelung erweitert die Möglichkeiten für alle, die eine akademische Ausbildung in Deutschland anstreben.

Insgesamt bieten die Universitäten in Marburg und Bielefeld, wie auch an der LMU, zahlreiche Wege für die Immatrikulation und den Zugang zu einem breiten Spektrum von Studiengängen für alle interessierten Studierenden.