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Universität Potsdam steht hinter Professorin Brosius-Gersdorf trotz Vorwürfen

Die Universität Potsdam hat sich entschieden, Professorin Dr. Frauke Brosius-Gersdorf nach dem Bekanntwerden von Plagiatsvorwürfen nachdrücklich zu unterstützen. Diese Entscheidung blieb auch angesichts neuer Entwicklungen bestehen, die nicht nur das öffentliche Interesse, sondern auch die Sicherheit der Professorin betreffen.

Eine Vielzahl von E-Mails, überwiegend in Form von Solidaritätsbekundungen, aber auch negative Rückmeldungen und beleidigende Nachrichten, sind bei der Universität eingegangen. Zudem hat die Polizei mehrere verdächtige Päckchen in Empfang genommen. Präsident Prof. Oliver Günther stellte klar, dass die Universität stolz auf Brosius-Gersdorf sei und bezeichnete sie als hochangesehene Verfassungsjuristin. Er äußerte die Hoffnung, dass sie weiterhin für eine Wahl zum Bundesverfassungsgericht zur Verfügung steht.

Solidarität und Kritik

Die Juristische Fakultät der Universität veröffentlichte eine gemeinsame Erklärung, in der sie ihre Solidarität mit Brosius-Gersdorf bekräftigt. Sie beschreibt sie als integre und herausragende Kollegin, die für das Amt einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts bestens geeignet sei. Besonders heftig kritisiert die Fakultät die unsubstantiierten Plagiatsvorwürfe, die kurz vor der geplanten Abstimmung im Bundestag geäußert wurden. Sie hoffen, dass Brosius-Gersdorf die Möglichkeit erhält, ihre wissenschaftlichen Positionen unverfälscht darzulegen.

Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht eine falsche Behauptung: Es wird ihr unterstellt, dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abzusprechen und einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt zu befürworten. Diese Aussage wird von Brosius-Gersdorf als unzutreffend und verunglimpfend zurückgewiesen. Sie betont, dass ab dem Zeitpunkt der Nidation dem menschlichen Leben das Grundrecht auf Leben zusteht.

Verfassungsrechtliche Überlegungen

Die Auseinandersetzung um die Plagiatsvorwürfe findet vor dem größeren Hintergrund eines stetigen gesellschaftlichen Wandels bezüglich der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland statt. Seit der Einführung des § 218 StGB im Jahr 1871 sind Schwangerschaftsabbrüche immer wieder zentraler Bestandteil leidenschaftlicher Debatten, die zwischen den Pro-Choice- und Pro-Life-Bewegungen verlaufen. Der letzte große Reformversuch scheiterte 1993 am Bundesverfassungsgericht, welches die Fristenregelung für straffreie Abbrüche in den ersten drei Monaten kippte.

Unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation zulässig. Brosius-Gersdorf zielt darauf ab, auf die bestehenden Probleme und Inkonsistenzen im Abtreibungsrecht hinzuweisen, um Lösungsansätze für eine klare Regelung zu entwickeln. Hierzu gehört das verfassungsrechtliche Dilemma, welches insbesondere die in der Verfassung verankerte Menschenwürde für das ungeborene Leben und die Grundrechte der Schwangeren in Einklang bringen soll.

In Deutschland gilt, dass Handlungen vor der Einnistung des befruchteten Eies nicht als Schwangerschaftsabbruch betrachtet werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist straffrei, sofern er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis und nach einer Beratung stattfindet. Obwohl der Versuch eines Abbruchs strafbar ist, können Schwangere, die sich selbst einen Abbruch anheften, nicht belangt werden. Die Diskussion über die bestehenden Gesetze ist noch lange nicht abgeschlossen; seit März 2023 berät eine Kommission über mögliche Regulierungsmöglichkeiten außerhalb des Strafgesetzbuches.

Die Vorkommnisse rund um Brosius-Gersdorf und die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche sind Teil eines größeren gesellschaftlichen Wandels, der tief in der deutschen Rechtsgeschichte verwurzelt ist. Im Kontext der von der Universität Potsdam bekundeten Unterstützung für die Professorin wird deutlich, wie eng rechtliche, gesellschaftliche und individuelle Fragen miteinander verwoben sind. Diese Entwicklungen und die staunenswerten Reaktionen darauf bleiben zu beobachten.

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