
Die Universität Siegen wird ab dem Wintersemester 2025/26 Freiversuche für Bachelor- und Masterstudierende einführen. Dies wurde in einer Sitzung des Senats am 16. April mit großer Mehrheit beschlossen. Laut uni-siegen.de sind diese Freiversuche für alle Fachwissenschaften und Lehramtsstudiengänge vorgesehen. Die Bildungskommission, der ZLB-Rat sowie das Rektorat haben die neuen Regelungen ebenfalls genehmigt, was den studierendenfreundlichen Ansatz der Universität unterstreicht.
In Bachelorstudiengängen erhalten Studierende drei, in Masterstudiengängen zwei Freiversuche. Diese können flexibel in selbstgewählten Modulen eingesetzt werden, um einen nicht bestandenen Versuch zu streichen. Das Ziel dieser Regelung ist es, Prüfungsangst zu reduzieren und Studierende dazu zu ermutigen, die Prüfungen früher abzulegen.
Hintergrund der Regelung
Die Einführung der Freiversuche war eine Reaktion auf die Klage von Studierenden, die gegen die zuvor fehlenden Regelungen an der Universität Siegen gerichtet war. Die Universität hatte sich lange Zeit studierendenunfreundlich gezeigt, was zu einem erheblichen Nachteil im Vergleich zu anderen Universitäten in Nordrhein-Westfalen führte. Im Frühjahr 2020 erlaubte das Ministerium für Bildung NRW, dass Universitäten Prüfungsleistungen als Freiversuch werten konnten, jedoch ignorierte die Universität Siegen eine entsprechende Regelung. Diese Informationen liefert asta.uni-siegen.de.
Laut der AStA-Website waren Studierende gezwungen, die Klage gegen die Universität nicht weiter zu verfolgen, um Kosten zu vermeiden, trotz der Hoffnung auf studentischere Regelungen, insbesondere in Zeiten von Lockdowns.
Regelungen und Auswirkungen
Die Freiversuchsregelung gilt auch im letzten Prüfungsversuch und für alle Studiengänge ohne Öffnungsklausel. Eine wichtige Einschränkung ist, dass Freiversuche nicht zur Notenverbesserung eingesetzt werden können, sondern lediglich für nicht bestandene Prüfungen gedacht sind. Der Prorektor Merzendorfer schätzt den zusätzlichen Aufwand bei Prüfungskorrekturen als überschaubar ein, was darauf hindeutet, dass die Einführung pragmatisch angegangen wird.
Für alle Prüflinge ist es wichtig, sich bis zum Ende des achten Fachsemesters zur staatlichen Pflichtfachprüfung anzumelden. Hierbei ist der Eingang der Meldung beim Justizprüfungsamt entscheidend. Die genauen Fristen sind dabei klar geregelt und werden auf der Seite des olg-hamm.nrw.de detailliert ausgeführt.
Das Studium an der Universität Siegen steht somit vor einem Wandel, der die Bedingungen für die Studierenden erheblich verbessern könnte. Angesichts der bisherigen Herausforderungen, insbesondere während der Corona-Pandemie, ist diese Maßnahme als Schritt in die richtige Richtung zu werten.