Am 14. Februar 2026 gibt die Universität Osnabrück bekannt, dass sie um den verstorbenen Professor Dr. Jörn Ipsen trauert. Ipsen, geboren 1944, war eine herausragende Persönlichkeit in der Rechtswissenschaft und prägte das Fachgebiet über viele Jahre hinweg. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2012 war er ordentlicher Professor an der Universität Osnabrück, wo er seit 1989 das Institut für Kommunalrecht leitete.
Im Laufe seiner Karriere übernahm Ipsen bedeutende Positionen, unter anderem war er von 2007 bis 2013 Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. Sein akademischer Werdegang begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Göttingen. Nach der Promotion 1974 an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen mit der Dissertation „Richterrecht und Verfassung“ schloss sich eine Phase als Wissenschaftlicher Assistent an der gleichen Universität an. Diese Grundlagen führten zu seiner Habilitation in den Fächern „Öffentliches Recht und Juristische Methodenlehre“ im Jahr 1980.
Akademische Laufbahn und Leistungen
Im Jahr 1981 nahm Jörn Ipsen einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück ein. Seine akademische Expertise wurde auch außerhalb der Universität anerkannt, als er von 1990 bis 1992 Mitglied der Aufbaukommission der Juristischen Fakultät der Universität Greifswald war. Zudem wurde er 1991 als Mitglied der Evaluationskommission der Universität Jena berufen.
Ipsens Forschungen konzentrierten sich vor allem auf das Staats- und Verwaltungsrecht sowie die Verfassungsgeschichte. Universitätspräsidentin Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl und Dekan Prof. Dr. Steffen Lampert würdigten in einer Stellungnahme seinen bedeutenden Beitrag zur Universität und zur Rechtswissenschaft insgesamt. Auch seine Nachfolgerin, Prof. Dr. Pascale Cancik, äußerte, dass seine Umsicht, Fürsorge und der charakteristische Humor in der akademischen Gemeinschaft sehr fehlen werden.
Die Universität Osnabrück sowie die gesamte akademische Gemeinschaft werden Ipsen als eine herausragende Persönlichkeit in Erinnerung behalten, die durch ihre Arbeit und ihren Einfluss auf die Rechtswissenschaften viele Generationen von Studierenden und Wissenschaftlern inspiriert hat.