
Am 4. Juli 2025 wurden die Ergebnisse der Wahlen für den Senat und die Fakultätsräte an der Universität Freiburg veröffentlicht. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei nur 7,4 Prozent, was einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Besonders auffällig ist die niedrige Beteiligung unter Promotionsstudierenden, die lediglich bei 4,6 Prozent lag. Im Gegensatz dazu wählten 7,7 Prozent der Studierenden. Dies ist ein signifikanter Rückgang, da im Jahr 2024 noch eine Wahlbeteiligung von 11,2 Prozent bei den Studierenden und 6,9 Prozent bei den Promotionsstudierenden erreicht wurde.
Die gewählten Mitglieder des Senats aus der Gruppe der Studierenden setzen sich aus fünf Personen der Juso Hochschulgruppe und der Fachschaftenliste – Akademischer Unterbau zusammen. Folgende Kandidat*innen wurden gewählt: Jon Pfister und Sophie Könnemund von den Jusos sowie Julia Heimlich, Max Florian Petzold und Josefine Krasenbrink von der Fachschaftenliste. Bei den eingeschriebenen Doktorand*innen wurden Daria Petrovska, Brendan Dylan Wouterlood und Louis Ehmann gewählt, alle mit einem gemeinsamen Vorschlag der Promovierendenvertretung in Senat und der Graduiertenschule.
Wahlstruktur und -prozesse
Die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten finden jedes Sommersemester statt. Dabei gibt es zwei verschiedene Wahlgruppen in der Statusgruppe der Studierenden: die grundständigen Studierenden und die eingeschriebenen Doktorand*innen. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt ein Jahr. Der Senat, der alle Bereiche der Hochschule repräsentiert, umfasst ebenfalls Mitglieder des Rektorats, Dekan*innen und Gleichstellungsbeauftragte sowie Rechtsberater der Rektorin und Vertreter der Verfassten Studierendenschaft, die an den Sitzungen teilnehmen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass bei den Wahlen der Fakultätsräte eine ähnliche Rolle wie die des Senats auf Fakultätsebene gespielt wird. In der Regel müssen vier bis acht Mitglieder für die Fakultätsräte gewählt werden. Im aktuellen Jahr sind Nachwahlen für die Fakultätsräte der Theologischen und Medizinischen Fakultät notwendig, da aufgrund von Personalwechseln während der Amtszeit neue Mitglieder benötigt werden.
Niedrige Wahlbeteiligung und zukünftige Herausforderungen
Trotz der niedrigen Wahlbeteiligung machen Ereignisse wie die Hochschulwahl deutlich, dass die Teilnahme an akademischen Wahlen in der letzten Zeit gesunken ist. Im Vergleich zu wichtigen gesellschaftlichen Wahlen, wie der Europa- oder Bundestagswahl, liegt die Wahlbeteiligung an den Hochschulen deutlich niedriger. Dies wirft Fragen auf, wie die Wahlbeteiligung in zukünftigen Wahlen gesteigert werden kann.
Die Fristen für die nächste Wahl wurden bereits festgelegt. Die Einsicht in das Wählerverzeichnis erfolgt vom 30. April bis 7. Mai 2025, während die Frist zur Einreichung von Kandidaturerklärungen und Wahlvorschlägen am 9. Mai 2025 um 16:00 Uhr endet. Es bleibt abzuwarten, wie die Universitäten auf die Herausforderungen der geringen Wahlbeteiligung reagieren werden und welche Strategien entwickelt werden, um das Engagement der Studierenden und Promovierenden in akademischen Gremien zu steigern.
Die jüngsten Wahlen zeigen, dass es nicht nur um die Auswahl von Vertreter*innen geht, sondern auch um die aktive Mitgestaltung der Hochschulkultur und -politik.