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Wahlen 2025: Mathematische Enthüllungen und neue Gesetze im Blick!

Am 8. März 2025 fand an der Universität Siegen die traditionelle Rosenmontagsvorlesung statt, die in diesem Jahr das spannende und komplexe Thema der Wahlen beleuchtete. In einem humorvollen Vortrag referierte der Geomathematiker Prof. Dr. Volker Michel über die Funktionsweise von Wahlen und vermittelte dabei wichtige mathematische Grundlagen, die für das Verständnis von Wahlprozessen unerlässlich sind. Die hohe Beteiligung an der Vorlesung verdeutlicht das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dem Thema.

Prof. Michel thematisierte verschiedene Wahlsysteme sowie deren Vor- und Nachteile, wobei er auch die Möglichkeiten zur Manipulation von Wahlsystemen ansprach. Ein zentrales Element seiner Ausführungen war die Bedeutung von Demokratie und Transparenz bei Wahlen. Auf lockere Art stellte er Fragen zu Überhang- und Ausgleichsmandaten und diskutierte die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 sowie die Berechnung der Sitzverteilung im neuen politischen Kontext.

Neues Wahlrecht und seine Auswirkungen

Im Juni 2023 trat ein neues Wahlrecht in Kraft, welches die Rahmenbedingungen für die Bundestagswahl grundlegend verändert hat. Dieses Gesetz, gemäß dem Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 147, bewahrt den Grundcharakter der Verhältniswahl, zielt jedoch auf eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages und eine Vorhersehbarkeit seiner Größe ab. Zukünftig wird die gesetzliche Regelgröße des Bundestages auf 630 Abgeordnete festgelegt, statt zuvor 598, was nach der Wahl 2021 real 736 Abgeordnete waren.

Die Anzahl der Wahlkreise bleibt bei 299, und Wähler können nach wie vor zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wählen sie einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis, während sie mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei unterstützen. Die proportionale Zusammensetzung des Bundestages basiert nun ausschließlich auf den Zweitstimmen, was bedeutet, dass Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen.

Die Reform im Detail

Das Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung wurde durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes am 8. Juni 2023 modifiziert. Ab der Bundestagswahl 2025 müssen die Sitze zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt sein. Ein zentraler Punkt für die Parteien ist die Fünf-Prozent-Sperrklausel. Diese Regel besagt, dass nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, an der Sitzverteilung teilnehmen. Andererseits wurden die Bestimmungen zur Grundmandatsklausel, die es Parteien mit mindestens drei Direktmandaten ermöglichte, Sitzanteile zu gewinnen, abgeschafft.

Am 30. Juli 2024 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel teilweise gegen das Grundgesetz verstoße. Bis zu einer Neuregelung bleibt sie jedoch vorläufig in Kraft, wobei eine Modifikation besagt, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent nur ausgeschlossen werden, wenn sie in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten.

Die Oberverteilung der Sitze erfolgt im Verhältnis der Zweitstimmen für die Landeslisten der Parteien, während die Unterverteilung die ermittelten Sitze auf die Landeslisten im Verhältnis der Zweitstimmen verteilt. Wahlkreisbewerber werden nach ihrem Erststimmenanteil eingestuft, wodurch sicherstellen soll, dass die Mandate in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen vergeben werden.

Diese Änderungen sind Teil einer umfassenden Reform, die das Ziel hat, den Bundestag effizienter und demokratischer zu gestalten. Prof. Michel schloss seine Vorlesung mit der Betonung, dass ein vertieftes Verständnis der materielle Grundlagen der Wahlen von entscheidender Bedeutung für die aktive Teilnahme der Bürger an demokratischen Prozessen ist.

Für weitere Informationen zu den Änderungen im Wahlrecht kann die Seite der Bundeswahlleiterin sowie das Bundestagsportal konsultiert werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-siegen.de
Weitere Infos
bundeswahlleiterin.de
Mehr dazu
bundestag.de

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