
Die Immatrikulation an deutschen Hochschulen ist ein strukturierter Prozess, der nuanciert und zielgerichtet gestaltet ist, um sowohl Bewerber als auch Institutionen durch die Vielzahl an Vorschriften und Formalitäten zu führen. Heute, am 17. Juni 2025, bieten die Universitäten klare Richtlinien, die bei der Bewerbung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere an der Universität Paderborn müssen Bewerbungen den Status „Imma-Antrag möglich“ erreichen, bevor sie durch das Online-Portal PAUL eingereicht werden können.
Um die Einschreibung erfolgreich zu gestalten, sind die Bewerber verpflichtet, ihre Unterlagen in gängigen Dateiformaten hochzuladen. Der Antrag kann abgeschickt werden, nachdem alle erforderlichen Felder ausgefüllt sind. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge erhalten den Status „Imma-Antrag unvollständig“, was bedeutet, dass Dokumente oder Angaben fehlen oder nicht korrekt sind. In diesem Fall wird die Bearbeitung des Antrags gestoppt, bis alle erforderlichen Informationen ergänzt und korrigiert sind. Jede Einreichung enthält eine Seite mit dem „Bearbeitungsstand“, die Aufschluss über die fehlenden Nachweise gibt.
Fristen und Benachrichtigungen
Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Einschreibung nur innerhalb der festgelegten Fristen möglich ist. Nach Abschluss der Immatrikulation erhalten die Bewerber eine Benachrichtigung per E-Mail, die den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens bestätigt. Hierbei sind relevante Fristen und Dokumentationsanforderungen zu beachten, um einen reibungslosen Einstieg ins Studium zu gewährleisten.
Darüber hinaus müssen Studierende während ihres gesamten Studiums in Deutschland krankenversichert sein, es sei denn, sie sind ausschließlich in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben. Die Universität Münster hebt hervor, dass die Hochschulen verpflichtet sind, die Krankenversicherungspflicht zu überprüfen und Meldungen der Versicherungsanbieter elektronisch zu bestätigen. Für die Immatrikulation sind allerdings keine schriftlichen Mitgliedschaftsbescheinigungen oder die Vorlage der Krankenversicherungskarte erforderlich.
Nach der Immatrikulation müssen die Studierenden 14 Tage Zeit haben, um ihren Versicherungsschutz nachzuweisen. Dies geschieht durch die Übermittlung einer speziellen Meldung, bekannt als „Meldung 10“, die vom Krankenversicherungsträger an die entsprechende Universität gesendet wird. Die Universität Münster verwendet die Absendernummer H0001848 für diesen Zweck.
Das Bewerberportal und die Registrierung
Der erste Schritt zur Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) besteht in der Registrierung im Bewerbungsportal. Hochschulstart.de informiert, dass sowohl die Registrierung als auch die Bewerbung kostenfrei sind und das Benutzerkonto nach Abschluss eines Verfahrens für mindestens ein Jahr aktiv bleibt. Bei längerer Inaktivität kann das Konto deaktiviert und gelöscht werden, jedoch ist eine Neuregistrierung problemlos möglich.
Wiederbewerber sind aufgefordert, ihr bestehendes Benutzerkonto zu nutzen, da bei neuer Erstellung alle alten Konten und Bewerbungen gelöscht werden. Die Registrierung erfordert einige Pflichtangaben, darunter Name, Geburtsdatum und Adresse, wobei die Daten gemäß den Datenschutzrichtlinien geschützt werden. Nach der Registrierung erhalten die Bewerber eine Bewerber-ID (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN), die für verschiedene Bewerbungsprozesse genutzt wird.
Für bestimmte Studiengänge, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, wie beispielsweise Human- und Zahnmedizin, ist eine separate Registrierung über das Portal „Antragstellung Online“ (AntOn) notwendig. Zudem wird ab dem Wintersemester 2025/26 eine Registrierung über die Bund-ID im Bewerbungsportal nicht mehr möglich sein.