Wissenschaft im Fokus: Ulmer Professoren Wegen Bildmanipulation Untersucht!

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Die Universität Ulm hat Verfahren gegen Professor Debatin und Professorin Fulda wegen wissenschaftlicher Unredlichkeit eingestellt.

Die Universität Ulm hat Verfahren gegen Professor Debatin und Professorin Fulda wegen wissenschaftlicher Unredlichkeit eingestellt.
Die Universität Ulm hat Verfahren gegen Professor Debatin und Professorin Fulda wegen wissenschaftlicher Unredlichkeit eingestellt.

Wissenschaft im Fokus: Ulmer Professoren Wegen Bildmanipulation Untersucht!

Am 28. April 2025 hat die Senatskommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ der Universität Ulm entscheiden, zwei Verfahren wegen Bildmanipulationen gegen Professor Klaus-Michael Debatin und Professorin Simone Fulda einzustellen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es zwar einen Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis gab, jedoch keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Diese Entscheidung folgte auf eine umfassende Überprüfung, die im Zusammenhang mit Vorwürfen aus einem Wissenschaftsblog, der Ende 2023 auf die Manipulation von Bilddaten in Veröffentlichungen der beiden Mediziner aufmerksam machte, eingeleitet wurde.

Die Kommission, die aus fünf Professoren, einer akademischen Mitarbeiterin, einem Doktoranden und einem nichtwissenschaftlichen Mitglied besteht, prüfte die beanstandeten Publikationen in zwei separaten Verfahren, die seit Anfang 2024 liefen. Dabei wurden sowohl im Verfahren gegen Debatin als auch im Verfahren gegen Fulda Bilddatenanalysen in Auftrag gegeben. Insbesondere wurden Stellungnahmen zu ihren Publikationen zwischen 1998 und 2019 eingeholt.

Ergebnisse der Prüfungen

Im Fall von Professor Debatin konnten Zweifel an seiner Sorgfaltspflicht nicht in einem Maße erhärtet werden, um eine grobe Fahrlässigkeit zu begründen. Daher wurde das Verfahren Ende Februar eingestellt. Im Gegensatz dazu räumte Professorin Fulda in ihrem Verfahren ein, dass es Fehler und Verwechslungen in ihren jüngeren Arbeiten gegeben hatte, deren Originaldaten jedoch noch vorhanden sind. Trotz ihrer Versuche, Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Integrität auszuräumen, konnte sie in ihrer Anhörung nicht überzeugen, was ebenfalls zur Einstellung des Verfahrens führte.

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, die an der Universität Ulm gelten, betonen die Wichtigkeit von Ehrlichkeit, ordnungsgemäßer Dokumentation und einem verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsergebnissen. Ein von den Bildmanipulationsverfahren entkoppeltes Teilverfahren gegen Fulda bleibt jedoch weiterhin anhängig.

Übergreifende Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis

Im Kontext der aktuellen Entwicklungen legt das Robert Koch-Institut (RKI) die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis fest, die für alle Beschäftigten verbindlich sind. Wichtige Aspekte umfassen die nachvollziehbare Beschreibung von Methoden, die vollständige Dokumentation relevanter Daten und die Vermeidung von Datenmanipulation. Das RKI fördert zudem die Weiterbildung in diesem Bereich und schafft Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Forschungsprozesse.

Die neuen Leitlinien, die am 15. März 2023 in Kraft traten, ersetzen bisherige Regelungen und verdeutlichen die Verantwortung der Forschungsteams für wissenschaftliche Werte, wie Transparenz und Integrität. Ein zentraler Punkt der Richtlinien ist die klare Definition und Ahndung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, welches Falschangaben und Plagiate umfasst.

Gute wissenschaftliche Praxis wird also nicht nur an der Universität Ulm stringent umgesetzt, sondern auch durch Institutionen wie das RKI gefördert, sodass eine umfassende Grundlage für verantwortungsvolles Forschen und Dokumentieren gegeben ist. Als Bestandteil dieser Bemühungen wird die Evaluierung von Wissenschaftlern und deren Arbeiten regelmäßig angepasst, um sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen, was die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft insgesamt stärkt.