Cookies im Visier: So schützt das neue Gesetz Ihre Daten!

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Erfahren Sie alles über das TDDDG, das den Umgang mit Cookies in Deutschland regelt, inklusive neuer EU-Vorgaben und Nutzerrechte.

Erfahren Sie alles über das TDDDG, das den Umgang mit Cookies in Deutschland regelt, inklusive neuer EU-Vorgaben und Nutzerrechte.
Erfahren Sie alles über das TDDDG, das den Umgang mit Cookies in Deutschland regelt, inklusive neuer EU-Vorgaben und Nutzerrechte.

Cookies im Visier: So schützt das neue Gesetz Ihre Daten!

Am 28. April 2025 wird in Deutschland ein bedeutendes Thema auf die Agenda gesetzt: das TDDDG, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Dieses Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und ergänzt die bereits bestehenden Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es regelt unter anderem den Zugriff auf Daten, die sich auf Endgeräten befinden, und insbesondere die Nutzung von Cookies. fau.de berichtet, dass die Bedeutung dieses Gesetzes für die digitale Privatsphäre der Nutzer nicht zu unterschätzen ist.

Die Schaffung des TDDDG kam als Reaktion auf Unklarheiten über die bisherigen Regelungen für Cookies in Deutschland zustande. Vor der Einführung des Gesetzes galt der § 15 Abs. 3 des Telemediengesetzes (TMG), der ein Opt-Out für Cookies erlaubte. Dies führte jedoch zu Mehrdeutigkeiten und war inkompatibel mit den Vorgaben der EU. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im sogenannten „Cookie-Urteil“ (Planet 49), dass die Auslegung des TMG den europäischen Richtlinien entsprechen muss.

Änderungen durch das TDDDG

Einer der zentralen Aspekte des TDDDG ist das Opt-In-Prinzip für die Verwendung von Cookies. Die Regelung setzt den Artikel 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie um. Das bedeutet, dass eine Speicherung und ein Zugriff auf Informationen in Endgeräten nur mit der Einwilligung der Nutzer erfolgen dürfen. Es gibt jedoch definierte Ausnahmen für unbedingt erforderliche Dienste, wie etwa die Übertragung von Nachrichten oder technisch notwendige Cookies für die Sitzungsverwaltung.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Forderung nach klaren und verständlichen Cookie-Bannern. Diese müssen den Nutzern eine echte Wahl zwischen „Zustimmen“ und „Ablehnen“ bieten. Methoden wie „Nudging“ oder „Dark Patterns“, die die Nutzer zur Zustimmung drängen, sind unzulässig. Bei Verstößen gegen das TDDDG können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Die Zuständigkeiten für die Durchsetzung variieren je nach Bundesland.

Schutz von Nutzerrechten in digitalen Diensten

Im Kontext des TDDDG stehen auch umfassende Regelungen zur Sicherheit und Transparenz digitaler Dienste. Diese werden durch verschiedene Rechtsvorschriften, wie die eIDAS-Verordnung und den Digital Services Act, durchgesetzt. dr-datenschutz.de betont, dass die Zielsetzung dabei die Förderung von Innovation und digitaler Souveränität ist, ohne die Rechte der Nutzer aus den Augen zu verlieren. Aktuelle Schritte der Bundesregierung zielen darauf ab, Online-Desinformationen einzudämmen und die Rahmenbedingungen für Datenschutz zu verbessern.

Ein zentraler Aspekt ist auch die neue Verordnung zu politischer Werbung, die Transparenz sowie Datenschutz gewährleisten soll. Dies ist besonders wichtig angesichts der immer stärker werdenden Besorgnis über ausländische Einflussnahme auf Wahlen und öffentliche Meinungen. Zudem wurden durch die aktuelle Revision der eIDAS-Verordnung sichere digitale Identitäten und die Einführung einer digitalen Brieftasche in Europa geregelt. bmdv.bund.de ermöglicht es den Bürgern, sich EU-weit auszuweisen und Nachweise digital zu verwalten.