Hochschulwahlen 2025: Jetzt Wahlvorschläge einreichen und aktiv mitgestalten!
FAU Erlangen-Nürnberg ruft zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Hochschulwahlen vom 4. bis 12. Juni 2025 auf.

Hochschulwahlen 2025: Jetzt Wahlvorschläge einreichen und aktiv mitgestalten!
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) ruft alle Mitglieder zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die bevorstehenden Hochschulwahlen auf. Der Einreichungszeitraum erstreckt sich vom 23. April bis zum 6. Mai 2025. Die Wahlen selbst sind für den Zeitraum vom 4. bis 12. Juni 2025 angesetzt. Wahlberechtigt sind neben den Studierenden auch Beschäftigte und Promovierende der FAU. Die kommenden Wahlen sind besonders bemerkenswert, da sie erstmals ausschließlich elektronisch abgehalten werden.
Die zu wählenden Gremien umfassen den Senat, die Fakultätsräte, den Berufungsrat für den Fachbereich Theologie, den Studentischen Konvent sowie die Fachschaftsvertretungen. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder startet am 1. Oktober 2025 und dauert zwei Jahre für Gremienmitglieder und ein Jahr für Studierende und Promovierende. Bei der elektronischen Wahl wird es keine Möglichkeit zur Briefwahl geben, was eine grundlegende Veränderung im Wahlprozess darstellt. Diese Entscheidung folgt dem Trend der Digitalisierung und soll die Wahl einfacher und zugänglicher gestalten.
Wahlmodalitäten und -abläufe
Die Wahlen werden über das Wahlportal der FAU unter online-wahlen.fau.de durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum gilt bis 9 Uhr am letzten Wahltag, dem 12. Juni 2025. Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung, die Mitte Mai über das Wahlportal abrufbar ist. Eine aktivierte FAU-IdM-Kennung ist erforderlich, um an der Wahl teilnehmen zu können. Personen, die ihren IdM-Account noch nicht aktiviert haben, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in Papierform.
Die Wahl wird modifiziert, indem die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmenlisten erhalten: für den Studentischen Konvent und für den Fakultätsrat. Dabei stehen den Wählenden die folgenden Stimmenverteilungen zur Verfügung: 15 Stimmen für den Studentischen Konvent und 4 Stimmen für den Fakultätsrat. Die Wählenden haben die Möglichkeit, eine Liste zu wählen, wobei die Stimmen anteilig an die Kandidierenden der gewählten Liste verteilt werden, bis die maximale Stimmenanzahl erreicht ist. Unbenutzte Stimmen verfallen, falls weniger Kandidierende als Stimmen vorhanden sind.
- Wahlmöglichkeiten:
- Wählen einer Liste
- Wählen einzelner Personen (maximal 3 Stimmen pro Person)
- Kombinierte Wahl aus Listen und Einzelpersonen
Außerdem ist geplant, dass der Hochschulwahlkompass Ende Mai erscheint, um weitere Informationen über die Kandidierenden und deren Listen bereitzustellen. Detaillierte Informationen zur Wahl und zu den Gremien sind auf den Webseiten des Wahlamts und der Studierendenvertretung verfügbar.
Fragen und Kontakt
Studierende und andere Wahlberechtigte sind angehalten, bei Fragen direkt Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen. Die Ansprechpartner sind: Carolin Bautz unter der Telefonnummer +499131 85-25805 sowie Sonja Vaask unter +499131 85-25826. Eine weitere Option zur Kontaktaufnahme bietet die E-Mail-Adresse hochschulwahlen@fau.de.