Neue Mindestanforderungen für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
Die neueste Auflage der Mindestanforderungen für familienrechtliche Gutachten, herausgegeben von Uni Med Berlin, stellt höchste Qualitätsstandards sicher.

Neue Mindestanforderungen für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
Am 29. September 2025 hat die interdisziplinäre Arbeitsgruppe für familienrechtliche Gutachten die dritte Auflage der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ veröffentlicht. Diese neue Fassung, an der Prof. Dr. André Körner maßgeblich beteiligt war, bringt die Perspektive der Rechtspsychologie ein und dient als zentraler Qualitätsstandard für psychologische und psychiatrische Gutachten in Kindschaftsverfahren. Die aktualisierten Empfehlungen sind nicht nur ein wichtiger Schritt für die Qualitätssicherung, sondern auch für den Schutz des Kindeswohls.
Die Überarbeitung reagiert auf die aktuellen wissenschaftlichen sowie rechtlichen Entwicklungen und präzisiert die fachlichen Anforderungen an eine methodisch saubere Begutachtung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Datenschutz, mit klaren Richtlinien zur rechtssicheren Erhebung und Verarbeitung sensibler Daten. Prof. Körner hebt den Wert des interdisziplinären Austauschs zwischen Juristen, Psychologen und Praktikern hervor, was für die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards essenziell ist. Die Mindestanforderungen haben sich als unverzichtbare Grundlage für die qualitativ hochwertige Erstellung von Gutachten etabliert, was medicalschool-berlin.de unterstreicht.
Erweiterte Qualitätsstandards
Die neue Auflage wurde am 17. September 2025 während des Deutschen Familiengerichtstags (DFGT) vorgestellt und stellt eine Erweiterung der Qualitätsstandards dar, die insbesondere die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt. Zahlreiche Fachverbände aus den Bereichen Recht, Psychologie und Medizin waren an der Erstellung beteiligt, unterstützt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie den Bundesgerichtshof.
Ein zentrales Thema, das in dieser Überarbeitung behandelt wird, ist der Datenschutz. Bei Familiengerichten sowie unter Beteiligten und Sachverständigen gibt es zunehmend Fragen zum Umgang mit sensitiven Daten. Die Arbeitsgruppe hat spezifische Hinweise erarbeitet, um hier für mehr Klarheit und Sicherheit zu sorgen. Diese Entwicklung wird auch von brak.de unterstützt, wobei auch die Unsicherheiten in der Praxis als Herausforderung wahrgenommen werden.
Ausblick auf zukünftige Themen
Die interdisziplinäre Diskussion zielt darauf ab, die Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu bewältigen. Die Arbeitsgruppe plant, sich künftig auch mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rahmen von Gutachten zu befassen. Die Zielsetzung bleibt, die Qualität der familienrechtlichen Begutachtungen weiter zu sichern und die normative Grundlage zu stärken. Diese zukunftsorientierten Überlegungen sind Teil der gemeinsamen Anstrengungen der Arbeitsgruppe, um die Relevanz ihrer Empfehlungen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen, wie rechtspsychologie-bdp.de betont.
Die aktuelle Ausgabe der Mindestanforderungen kann über die Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden, und sie bietet eine wertvolle Orientierung für Praktiker im Bereich des Kindschaftsrechts. Der interdisziplinäre Ansatz in der Erarbeitung dieser Standards zeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zur Verbesserung der Qualität von Gutachten ist. Ein Kontakt für Rückfragen steht in der Person von Prof. Dr. Anja Kannegießer zur Verfügung.