Die Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen nimmt rasant zu und sorgt sowohl für Begeisterung als auch für Besorgnis. Insbesondere die Angst vor Arbeitsplatzverlusten durch automatisierte Systeme beschäftigt viele Arbeitnehmer. Ein zentrales Thema ist die Frage, wie Unternehmen diese Technologien menschenwürdig gestalten können. Ein Kompetenzzentrum an der Ruhr-Universität Bochum, das humAIne, widmet sich genau diesem Anliegen und arbeitet an einem Konzept, um die menschliche Perspektive in den Entwicklungsprozess von KI einzubeziehen. Der Direktor des Projekts, Prof. Dr. Manfred Wannöffel, führt ein Teilprojekt zur Einführung von KI in Betrieben, das darauf abzielt, Mitarbeiter aktiv in den Veränderungsprozess einzubeziehen.
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass KI-Systeme Entscheidungen autonom auf Basis von Datenmustern treffen können. Dies steht in starkem Gegensatz zu früheren Digitalisierungsprozessen, bei denen Menschen stets die letzte Entscheidungsinstanz waren. Ein unregulierter Einsatz von KI kann zu Unsicherheit und einem Gefühl der Ohnmacht bei den Beschäftigten führen, was die Notwendigkeit einer klaren Mitbestimmung betont. Die Einbeziehung der Arbeitnehmer, insbesondere durch Betriebs- und Personalräte, ist von grundlegender Bedeutung, um ein Gleichgewicht zwischen Mitbestimmung und globaler Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Die Ruhr-Universität Bochum berichtet über konkrete Beispiele, bei denen Betriebsräte aktiv die Einführung von KI mitgestalten, wie etwa im Fall eines Projekts mit Doncasters zur Qualitätskontrolle.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Doch die Einführung von KI in den Arbeitsalltag bringt auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Mitarbeitende ihre Arbeitsleistung selbst erbringen, wobei KI als technisches Hilfsmittel betrachtet wird. Daher steht es Arbeitgebern in einem gewissen Maß zu, den Einsatz von KI zu regeln. Impulse hebt hervor, dass Unternehmen den Einsatz von KI generell verbieten oder spezifische Tools ausschließen können. Ein zentrales Element ist das Weisungsrecht der Arbeitgeber, das festlegt, welche Arbeitsmittel genutzt werden dürfen.
Ein wichtiges rechtliches Instrument in diesem Kontext ist der EU AI Act, der mit dem Ziel eingeführt wurde, klare Richtlinien für den Umgang mit KI zu schaffen. Dieser legt fest, dass hochriskante KI-Anwendungen im Personalbereich transparent gemacht und dokumentiert werden müssen. Zudem dürfen Entscheidungen im Personalbereich nicht ausschließlich durch automatisierte Systeme getroffen werden. Der Act stärkt außerdem die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und verpflichtet Unternehmen, vor der Einführung von KI entsprechende Qualifizierungen anzubieten.
Qualifizierung und Mitbestimmung
Angesichts der sich verändernden Arbeitsumgebung müssen Unternehmen nicht nur Anpassungen in ihren Bedienungen vornehmen, sondern auch die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter sicherstellen. Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von KI kann bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen, während regelmäßige Überprüfungen erforderlich sind, um die Vereinbarungen aktuell zu halten. Ein gutes Beispiel ist die Deutsche Telekom, die bereits regelmäßige Überprüfungen ihrer Vereinbarungen durchführt. Das Kompetenzzentrum humAIne bietet Unterstützung bei der Erstellung von Rahmenbetriebsvereinbarungen und entwickelt in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland ein Prozessgütesiegel, um den Einsatz von KI in der Arbeitswelt zu regulieren.
Zusammenfassend zeigt sich, dass der Einsatz von KI in Unternehmen sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Um diese verantwortungsvoll zu nutzen, ist die Einbeziehung der Perspektive der Beschäftigten unbedingt erforderlich. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, ihren Mitarbeitenden und den entsprechenden Gremien wird entscheidend sein, um den Wandel in der Arbeitswelt wirkungsvoll und menschenwürdig zu gestalten.



