Der Wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz warnt vehement vor den möglichen Risiken, die sich aus geplanten EU-Vereinfachungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ergeben könnten. Diese Aussagen wurden kürzlich an das Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt und beleuchten ein sensibles Thema der Agrarwissenschaft.
Im Zentrum der Kritik steht das „Food and Feed Safety Omnibus“-Paket der EU-Kommission. Die angestrebten Änderungen sind nicht unerheblich: Anstelle der bisherigen Überprüfung alle 10 bis 15 Jahre könnte es eine unbefristete Genehmigung von Wirkstoffen geben. Zudem könnte es dazu kommen, dass nationale Produktzulassungen nicht mehr regelmäßig an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. Diese Entwicklungen werfen die Frage auf, inwieweit die Sicherheit von Lebensmitteln und landwirtschaftlicher Produkte weiterhin gewährleistet bleiben kann.
Risiken durch schwächere Sicherheitsmechanismen
Der Beirat ist sich einig, dass dadurch zentrale Sicherheitsmechanismen geschwächt würden. Regelmäßige Neubewertungen sind ein Kernbestandteil des europäischen Vorsorgeprinzips, das im Sinne des Verbraucherschutzes soll, dass neue Forschungsergebnisse in die Risikobewertung einbezogen werden. Ohne verpflichtende Überprüfungen könnten neue und möglicherweise gefährliche Erkenntnisse über Risiken für Umwelt oder Gesundheit viel zu spät oder gar nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Bedeutung dieser regelmäßigen Überprüfungen wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass seit 2009 mindestens 165 chemisch-synthetische Wirkstoffe aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem europäischen Markt genommen wurden. „Es ist zu befürchten, dass die Entfristung von Zulassungen und das Missachten neuer Erkenntnisse das europäische Vorsorgeprinzip schwächen“, warnt Prof. Dr. Ralf Schäfer.
Das Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Das Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Dies umfasst sowohl die Genehmigung der Wirkstoffe auf EU-Ebene als auch die nationale Zulassung der entsprechenden Mittel. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Zulassungsstelle.
Das Verfahren, das alle eingereichten Studien hinsichtlich Wirksamkeit und Risiken bewertet, ist äußerst komplex. Der bewertende Mitgliedstaat (RMS) koordiniert die Studien und erstellt einen Bewertungsbericht, der anschließend von der Europäischen Kommission weiterverarbeitet wird. Insgesamt sind derzeit 453 Wirkstoffe in der EU genehmigt (Stand Juli 2024), jedoch können Verzögerungen auftreten. So sind einige Wirkstoffe schon seit 20 Jahren oder länger ohne erneute Prüfung auf dem Markt – ein Umstand, der in Anbetracht der geplanten Änderungen kritisch zu hinterfragen ist.
Die regelmäßig aktualisierten Prüfkriterien und Methoden, die in EU-Verordnungen und technischen Leitfäden festgelegt sind, sollen sicherstellen, dass bei sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit, Grundwasser oder Naturhaushalt entstehen. Das renommierte Umweltbundesamt betont, dass durch transparente Bewertungsverfahren und vergleichbare Risikoabschätzungen eine Entbürokratisierung ohne Einbußen bei der Sicherheit möglich sein sollte.
In Anbetracht all dieser Überlegungen bleibt zu hoffen, dass die Stimmen der Wissenschaftler Gehör finden und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Pflanzenschutzmitteln weiterhin gewährleistet bleibt.