Diskriminierungsschutz: Hilfe für Betroffene an MHH jetzt verfügbar!

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Die Antidiskriminierungsstelle der MHH unterstützt Betroffene diskriminierender Behandlung und bietet vertrauliche Beratung an.

Die Antidiskriminierungsstelle der MHH unterstützt Betroffene diskriminierender Behandlung und bietet vertrauliche Beratung an.
Die Antidiskriminierungsstelle der MHH unterstützt Betroffene diskriminierender Behandlung und bietet vertrauliche Beratung an.

Diskriminierungsschutz: Hilfe für Betroffene an MHH jetzt verfügbar!

Die Antidiskriminierungsstelle des Gleichstellungsbüros der MHH ist seit ihrer Gründung im Jahr 2018 ein zentraler Anlaufpunkt für Menschen, die Diskriminierung erfahren haben. Die Ansprechpersonen, Gleichstellungsbeauftragte Susanne Klyk und Mitarbeiterin Anjana Pengel, bieten Betroffenen eine persönliche und absolut vertrauliche Beratung. Dies wird besonders wichtig, da Diskriminierung in unterschiedlichen Kontexten, wie beispielsweise im Patienten- oder Kollegenkreis, auftreten kann. Hilfesuchende können innerhalb von 24 Stunden einen Termin vereinbaren, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Im Rahmen der Erstberatung wird ermittelt, ob eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorliegt. Dieses Gesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, schützt vor Benachteiligungen aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Orientierung sowie Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Eine Vielzahl von Fällen, insbesondere solche zur sexuellen Belästigung, wurde bereits beraten, wobei die Antidiskriminierungsstelle bis heute knapp 50 Gespräche geführt hat.

Rechtsrahmen und Unterstützungsangebote

Das AGG ist das erste Gesetz in Deutschland, das umfassend Diskriminierungsschutz regelt und sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beinhaltet. Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern und gegen diskriminierendes Verhalten vorzugehen. Dies kann von Versetzungen über Abmahnungen bis hin zu Kündigungen reichen. Auch im Alltagsleben, etwa beim Einkaufen oder in Banken, gilt der Diskriminierungsschutz. Betroffene haben gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung.

Bei arbeitsrechtlichen Fällen zieht die Antidiskriminierungsstelle das Personalmanagement und, wenn notwendig, die Rechtsabteilung hinzu. Selbst wenn ein Fall nicht unter das AGG fällt, kann Unterstützung angeboten werden. Mobbing wird ebenso als Form der Belästigung betrachtet, wenn es aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals erfolgt. Darüber hinaus gibt es spezifische Trainings für Auszubildende in der Pflegeschule, um das Bewusstsein für Antidiskriminierung zu schärfen.

Fortschritte und zukünftige Maßnahmen

Im Bestreben, die Antidiskriminierungsarbeit zu fördern, wurde eine Diversitätsstrategie in Entwicklung gebracht, während das Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbands angestrebt wird. Das MHH-Präsidium und die Führungskräfte unterstützen proaktiv das Thema Antidiskriminierung. Im Vergleich dazu fordert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zehn Jahre nach Inkrafttreten des AGG, eine Reform des Gesetzes, um bestehende Schutzlücken zu schließen und die Fristen für Ansprüche auszuweiten.

Die Weiterentwicklung des AGG, einschließlich der Einführung eines Verbandsklagerechts, ist ein bedeutender Schritt, um betroffenen Personen die Klageerhebung zu erleichtern. Das AGG ist ein wichtiges Instrument, um den Schutz vor Diskriminierung kontinuierlich zu gewährleisten und zu verbessern. Der soziale Dialog über Diskriminierung bleibt infolgedessen ein zentraler Bestandteil im gesamten Bundesgebiet.

Für weitere Informationen über Diskriminierung und rechtliche Rahmenbedingungen verweisen wir auf die Unterlagen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die umfassende Einblicke und Unterstützung bieten. Über die Website der Antidiskriminierungsstelle können Ressourcen und weiterführende Informationen abgerufen werden.

Für detailliertere Informationen über das Angebot der Antidiskriminierungsstelle an der MHH besuchen Sie bitte mhh.de. Zusätzliche rechtliche Aspekte des AGG erläutern antidiskriminierungsstelle.de sowie allgemeine Informationen zum Schutz vor Diskriminierung finden Sie auf antidiskriminierungsstelle.de.