Barrierefreie Prüfungen: Bielefeld geht neue Wege für blinde Studierende!

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Die Universität Bielefeld führt erstmals barrierefreie Prüfungen für blinde Jurastudenten ein, die Selbstständigkeit fördern.

Die Universität Bielefeld führt erstmals barrierefreie Prüfungen für blinde Jurastudenten ein, die Selbstständigkeit fördern.
Die Universität Bielefeld führt erstmals barrierefreie Prüfungen für blinde Jurastudenten ein, die Selbstständigkeit fördern.

Barrierefreie Prüfungen: Bielefeld geht neue Wege für blinde Studierende!

Am 23. April 2025 wurde in Deutschland ein Meilenstein in der inklusiven Hochschulbildung gesetzt. Erstmals wurde die barrierefreie Staatliche Pflichtfachprüfung am Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm durchgeführt. In diesem Rahmen legten zwei blinde Jurastudierende der Universität Bielefeld und der Universität Münster Prüfungen ab. Diese wegweisende Initiative wurde durch die neu entwickelte Bielefelder Barrierefreie Gesetzessammlung ermöglicht, die als digitale Anwendung konzipiert wurde, um sehbeeinträchtigten Prüflingen die selbstständige Nutzung von Gesetzestexten zu ermöglichen.

Die Bielefelder Gesetzessammlung ist ein zentrales Element dieser barrierefreien Prüfungsform. Sie kann problemlos mit Screenreadern oder Braillezeilen genutzt werden, wodurch die Notwendigkeit für menschliche Vorlesekräfte entfällt. Dies fördert nicht nur die Selbstständigkeit der Studierenden, sondern stellt auch eine bedeutende Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungsbereich dar. Michael Johannfunke, Koordinator der Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) der Universität Bielefeld, unterstreicht die Relevanz dieses innovativen Konzepts.

Ein Alleinstellungsmerkmal der Universität Bielefeld

Das Konzept der barrierefreien digitalen Gesetzessammlung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Universität Bielefeld. Die Entwicklung wurde am rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl von Professorin Dr. Marie Herberger in enger Kooperation mit der ZAB und dem Justizprüfungsamt realisiert. Die positive Resonanz auf die neue digitale Plattform hat bereits Anfragen aus anderen Universitäten, einschließlich der Universität Münster, zur Folge.

Die erfolgreiche Durchführung der Prüfungen ist ein bedeutender Schritt in eine Zukunft, die Inklusion und Barrierefreiheit in der Hochschulbildung zum Standard erhebt. In diesem Kontext müssen Hochschulen dazu verpflichtet werden, Nachteilsausgleiche zu gewähren, um Benachteiligungen von Studierenden mit Behinderungen zu vermeiden. Die Universität Bielefeld plant, diesen Ansatz weiterhin zu verfolgen und innovative Wege zu entwickeln, wie Studierende mit Behinderung unterstützt werden können.

Ein bundesweiter Impuls für barrierefreie Bildung

Die bundesweite Bedeutung dieser Maßnahme zeigt sich im Lichte der gesetzgeberischen Entwicklungen. Seit der Gründung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Jahr 2016 existiert ein klarer Auftrag zur Umsetzung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, einschließlich der Hochschulbildung. Das Hochschulforum Digitalisierung hat jüngst ein Dossier veröffentlicht, das die Themen Diversität und Barrierefreiheit in der digitalen Hochschulbildung behandelt und eine notwendige Diskussion anstößt.

Mit Projekten wie HessenHub oder dem Innovationsforum InnoBar wird auch an anderen Universitäten daran gearbeitet, inklusive Gesamtkonzepte zu fördern. In diesem Zusammenhang ist die Bielefelder barrierefreie Gesetzessammlung nicht nur ein technologischer Fortschritt, sondern auch ein dringend benötigtes Vorbild für viele Bildungseinrichtungen in Deutschland, die sich der Herausforderung der Barrierefreiheit stellen wollen.

Die Bedeutung inklusiver Prüfungsformen und die Entwicklung digitaler Lösungen kann somit als Schlüssel betrachtet werden, der die Türen zur Chancengleichheit öffnet. Studierende mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten im Bildungsbereich erhalten wie ihre nicht-behinderten Kommilitonen. Mit der Umsetzung solcher Initiativen wird ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechten und inklusiven Bildungskultur gemacht.

Für weitere Informationen über die barrierefreie Hochschulbildung ist das Aktuell der Universität Bielefeld eine empfehlenswerte Quelle, ebenso die Pressemitteilung der Justiz Nordrhein-Westfalen und das umfassende Dossier zur Digitalen Bildung und Inklusion auf Bildungsserver.de.