Barrierefreiheit im Netz: So profitieren alle von klaren Umfragen!
Eine Studie der Universität Münster beleuchtet die Barrierefreiheit in Online-Umfragen und die EU-Richtlinien zur digitalen Zugänglichkeit.

Barrierefreiheit im Netz: So profitieren alle von klaren Umfragen!
Eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Volker Gehrau von der Universität Münster untersucht die Barrierefreiheit in Online-Umfragen. Ein Hauptpunkt der Untersuchung ist die Einhaltung der Europäischen Richtlinie 2102 (2016), die öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und mobilen Anwendungen verpflichtet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Der Begriff „Barrierefreiheit“ bezieht sich auf verschiedene Aspekte, wie den Zugang für Screenreader, verständliche Sprache und angemessene Schriftgrößen sowie Kontraste. Dennoch zeigt sich, dass viele Wissenschaftler sich der EU-Vorgaben nicht bewusst sind und diese nur eingeschränkt umsetzen. Rund 90 Prozent der Befragten in der Studie gaben an, sich um eine verständliche Sprache zu bemühen, während nur etwa 20 Prozent technische Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen.
Bewusstsein und Umsetzung der Richtlinie
Die Studie legt dar, dass schätzungsweise 20 Prozent der deutschen Bevölkerung von Barrieren betroffen sein könnten, beispielsweise durch Analphabetismus oder Hör- und Sehschwächen. Trotz dieser Tatsache halten 65 Prozent der 352 befragten Forschenden barrierefreie Umfragen für wichtig, jedoch kennen weniger als 10 Prozent die spezifischen Anforderungen der EU-Richtlinie. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, bis zum 23. September 2018 entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit umzusetzen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit umfassen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Webseiten. Dazu gehören konkret Alternativtexte für Bilder, die Tastaturbedienbarkeit für alle Funktionen und die Verwendung einfacher und klarer Sprache. Der Implementierungsprozess erfordert sowohl technische als auch redaktionelle Anpassungen, um sicherzustellen, dass die Inhalte barrierefrei sind.
Empfehlungen für barrierefreie Umfragen
Die Forschungsgruppe um Gehrau ließ sich von Menschen mit kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen beraten, um spezifische Empfehlungen für barrierefreie Umfragen zu entwickeln. Zu diesen Empfehlungen zählen:
- Schriftgröße von mindestens 14 Punkt.
- Verwendung von farbigen Smileys zur Darstellung von Zustimmung oder Ablehnung.
- Gut sichtbare Vorlesefunktion.
- Verwendung barrierefreier Schriften wie Atkinson Hyperlegible.
Diese Maßnahmen sollen nicht nur sicherstellen, dass Online-Umfragen den EU-Richtlinien entsprechen, sondern auch das Umfrageerlebnis für Personen ohne Beeinträchtigungen verbessern. Ein Beispiel für erfolgreiche Maßnahmen liefert eine Umfrage mit 500 Schülern, die ergab, dass einfache Sprache, Vorlesefunktion und der Dunkelmodus die Teilnahmebereitschaft und Verständlichkeit erhöhten.
Die Implementierung digitaler Barrierefreiheit trägt nicht nur dazu bei, präzisere Daten über Menschen mit Beeinträchtigungen zu sammeln, sondern verringert auch die allgemeine Abneigung gegenüber Umfragen. Gehrau unterstreicht, dass Barrierefreiheit letztlich allen zugutekommt und dass der Zugang zu digitalen Inhalten durch die Umsetzung der Richtlinie einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung darstellt.
Für die Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit bietet beispielsweise Barrierefrei.at Beratung, Schulungen und technische Unterstützung an, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die Userfreundlichkeit für alle zu verbessern.