Gleichstellung im Jobcenter: Frauen haben es schwerer auf dem Arbeitsmarkt!

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Die Universität Duisburg-Essen veröffentlicht einen Report zu geschlechtsspezifischen Defiziten in Jobcentern und empfiehlt klare Maßnahmen zur Gleichstellung im SGB II.

Die Universität Duisburg-Essen veröffentlicht einen Report zu geschlechtsspezifischen Defiziten in Jobcentern und empfiehlt klare Maßnahmen zur Gleichstellung im SGB II.
Die Universität Duisburg-Essen veröffentlicht einen Report zu geschlechtsspezifischen Defiziten in Jobcentern und empfiehlt klare Maßnahmen zur Gleichstellung im SGB II.

Gleichstellung im Jobcenter: Frauen haben es schwerer auf dem Arbeitsmarkt!

In Deutschland bleibt die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben eine große Herausforderung. Ein aktueller Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen legt offen, wie vielschichtig die Defizite in den Jobcentern sind. Trotz der gesetzlichen Verankerung der Gleichstellung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht die Realität meist anders aus. Frauen haben häufig deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, was zu einer unzureichenden Integration führt.

Der Bericht, unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Brussig, basiert auf 16 Fallstudien und 179 Interviews mit Führungskräften und Fachkräften, die zwischen 2020 und 2023 durchgeführt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Frauen im Bürgergeldbezug seltener gefördert und vermittelt werden. Ihre beruflichen Perspektiven enden häufig in schlechter bezahlten und weniger stabilen Jobs. Vieles bleibt oft unausgesprochen, so dass die gesetzlichen Vorgaben nicht immer in der Praxis umgesetzt werden.

Schlüsselfaktoren für Gleichstellung

Die aus dem Report gewonnenen Erkenntnisse decken einen kritischen Punkt auf: Fehlende klare Strukturen, Ressourcen und ein gemeinsames Verständnis für Gleichstellung innerhalb der Jobcenter sind häufig zum Nachteil von Frauen. Geschlechterdifferenzierte Daten, wie etwa Arbeitslosenquoten oder die Dauer der Arbeitslosigkeit, werden meist nicht gezielt genutzt. Die mangelhafte Auswertung führt dazu, dass Gleichstellungsthemen viel zu oft in den Hintergrund gedrängt werden.

Die Studie macht deutlich, dass die Verantwortung zur Förderung der Gleichstellung zwar von Führungskräften betont wird, diese sich allerdings nicht immer im Handeln widerspiegelt. An mindestens der Hälfte der untersuchten Jobcentern fanden keine Schulungen zur Genderkompetenz statt. Dennoch zeigen positive Effekte spezialisierter Teams oder Fachkräfte für Frauen im Leistungsbezug, wenn diese bekannt sind. Erfolgreichere Vermittlungen konnten auch durch die gezielte Unterstützung bei der Bereitstellung von Kita-Plätzen erzielt werden, was die Ansprache geeigneter Arbeitgeber erleichtert hat.

Um Gleichstellung flächendeckend in den Jobcentern zu verankern, sind klare Empfehlungen nötig. Dazu zählen verpflichtende Schulungen, eine bessere personelle Ausstattung sowie regelmäßige Überprüfungen der Wirksamkeit der Maßnahmen. Zudem ist es wichtig, dass die spezialisierten Mitarbeitenden nicht isoliert arbeiten, sondern dass die Gleichstellungsbelange in die gesamte Organisation integriert werden.

Gleichstellung als Ziel im SGB II

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Gleichstellungsimpulse im SGB II Zielsteuerungssystem“ wird die Auswirkung des Verwaltungshandelns der Jobcenter auf die Geschlechtergerechtigkeit weiter untersucht. Der Zwischenbericht, der im Juni veröffentlicht wurde, hebt hervor, dass geschlechterspezifische Planungen, etwa bei der Integrationsquote, aktiv zur Steuerung der Gleichstellung beitragen können. Experten betonen die Notwendigkeit einer quantitativen Zielvergabe im Controlling, um systematische Kommunikation zu ermöglichen.

Externe Faktoren spielen dabei eine wesentliche Rolle. Fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und das Einstellungsverhalten von Arbeitgebern beeinflussen das Handeln der Jobcenter in Bezug auf Gleichstellungsziele. Bei der Untersuchung zeigte sich, dass die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen die Handlungsspielräume der Jobcenter einschränkt.

Zusammengefasst ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland im Erwerbsleben noch lange nicht erreicht. Während gesetzliche Grundlagen vorhanden sind, sind die praktischen Umsetzung und die Verantwortung in den Jobcentern unzureichend. Eine aktive Gestaltung und Steuerung durch die Institutionen ist unabdingbar, um Gleichstellung tatsächlich zu fördern und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten. Für weiterführende Informationen und Handlungsempfehlungen können die Berichte des IAQ, SGB II und Hans-Böckler-Stiftung konsultiert werden.