Am 30. April 2025 steht die Universität Siegen vor wichtigen Veränderungen. Die Hochschulwahlversammlung, die am 5. Mai 2025 im Artur-Woll-Haus stattfinden wird, hat das Thema der Nachfolge von Ulf Richter als Kanzler der Universität auf der Agenda. Die Versammlung beginnt um 10 Uhr und bringt Mitglieder des Senats sowie des Hochschulrats zusammen, um über die Zukunft der Hochschulleitung zu entscheiden. Der Wahlvorschlag sieht Iris Litty vor, die derzeit Kanzlerin der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe ist.

Die anstehende Wahl erfolgt im Kontext einer Änderung des Hochschulgesetzes (HG NRW), die am 30. Oktober 2024 in Kraft trat. Diese Anpassung wirkt sich auf die Geschäftsordnung der Hochschulwahlversammlung aus, die am 14. Februar 2025 aktualisiert wurde. Eine grundlegende Änderung, die die Transparenz fördert, besagt, dass die Sitzungen grundsätzlich hochschulöffentlich sind. Dennoch bleibt die Entscheidung über die Öffentlichkeit der Sitzung den Mitgliedern überlassen, die diese zu Beginn der Versammlung treffen werden.

Ulf Richter: Erfolgreiche Wiederwahl

Ulf Richter, der aktuell als Kanzler der Universität Siegen tätig ist, wurde in der Hochschulwahlversammlung vorzeitig wiedergewählt. Bereits im Jahr 2021 hatte er die Leitung der Hochschule übernommen und seine Amtszeit wurde nun bis 2031 verlängert. Die Wiederwahl war mit großer Mehrheit erfolgt und wird von Universitätsrektor Prof. Dr. Holger Burckhart als Ausdruck der hohen Qualität und Verlässlichkeit der Zusammenarbeit angesehen.

Unter Richters Führung hat die Universität bedeutende Fortschritte gemacht. Seine Amtszeit war geprägt von der Modernisierung von Prozessen und Strukturen innerhalb der Universitätsverwaltung. Zu den zentralen Themen zählen der Hochschulbau, einschließlich der Sanierung des Unteren Schlosses sowie der Bau des neuen Verwaltungsgebäudes „AVZ“. Darüber hinaus hat Richter die Weiterentwicklung des baulichen Masterplans mit Projekten wie „Uni in die Stadt“ und „Science Campus“ vorangetrieben. Ein weiterer Fokus liegt auf der Digitalisierung der Verwaltung.

Änderungen im Hochschulgesetz NRW

In einem breiteren Kontext befinden sich zur Zeit wichtige Reformen im Hochschulgesetz NRW in der Planung. Am 9. April 2024 hat die Landesregierung Eckpunkte zu einem Hochschulstärkungsgesetz beschlossen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft arbeitet an einem Referentenentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes, auf dessen Grundlage ein Regierungsentwurf erstellt wird. Dieser soll voraussichtlich Mitte 2025 im Landtag behandelt werden.

Zu den zentralen Aspekten des neuen Gesetzes zählen die Einführung eines integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft sowie Regelungen für duale Studiengänge. Außerdem wird die Durchführung digitaler Sitzungen von Senat und Fachbereichsräten gefördert. Diese Änderungen zeigen das Bestreben, die Hochschullandschaft in NRW zukunftsfähig zu gestalten und den Bedürfnissen von Studierenden und Hochschulen gerecht zu werden.

Insgesamt steht die Universität Siegen an einem entscheidenden Punkt, an dem nicht nur die Wahl des neuen Kanzlers, sondern auch die Rahmenbedingungen des Hochschulbetriebs im Fokus stehen. Die kommenden Wochen versprechen entscheidende Impulse für die Entwicklung der Bildungslandschaft in der Region.