RPTU Kaiserslautern setzt neue Maßstäbe für Geschlechtergerechtigkeit!
Die RPTU Kaiserslautern tritt der HRK-Initiative für Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen bei, um Chancengleichheit zu fördern.

RPTU Kaiserslautern setzt neue Maßstäbe für Geschlechtergerechtigkeit!
Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) hat sich der Selbstverpflichtung „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) angeschlossen. Der Senat der Universität beschloss den Beitritt am 9. Juli 2025 im Rahmen des neuen Gleichstellungsplans. Dieses Engagement zielt darauf ab, chancengerechte Berufungsverfahren zu stärken und eine Wissenschaftskultur zu fördern, die sowohl Exzellenz als auch Vielfalt in den Mittelpunkt stellt. rptu.de berichtet, dass die RPTU bereits seit Jahren eine strategisch ausgerichtete Gleichstellungspolitik verfolgt.
Der aktuelle Status der Professorinnen Anstellung an der RPTU zeigt, dass der Anteil im bundesweiten Durchschnitt liegt, während in einigen Bereichen, insbesondere bei W3-Professuren, der Anteil höher ist als bei W2-Professuren. Der Beitritt zur HRK-Selbstverpflichtung wird als wichtige Ergänzung des bestehenden Maßnahmenkatalogs der Universität betrachtet und umfasst bundesweit abgestimmte Standards.
Zentrale Handlungsfelder und Maßnahmen
Die HRK-Selbstverpflichtung benennt zentrale Handlungsfelder, die für eine gerechtere Verteilung von Professuren notwendig sind. Dazu gehören:
- Faire Karrierewege und transparente Berufungsverfahren
- Strategisches Personalmanagement für Chancengerechtigkeit
- Strukturelle Verankerung von Gleichstellung und Vielfalt
- Systematisches Monitoring und regelmäßige Berichterstattung
- Kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung
Die Umsetzung dieser Ziele wird im Rahmen des Gleichstellungsplans der RPTU vorgenommen, der zentrale Ziele, Maßnahmen und Strukturen für nachhaltige Gleichstellungsarbeit definiert. Der Gleichstellungsplan kann online abgerufen werden. Der Beitritt zur HRK-Initiative verdeutlicht, dass Gleichstellung als fester Bestandteil der Personal- und Hochschulentwicklung an der RPTU verstanden wird.
Hintergrund der HRK-Selbstverpflichtung
Die HRK-Mitgliederversammlung verabschiedete im Mai 2024 den Beschluss zur Selbstverpflichtung mit dem Ziel, strukturelle Geschlechterungleichheiten abzubauen und eine angemessene Repräsentation der Geschlechter auf Professuren zu gewährleisten. Zu den Hauptzielen des Beschlusses zählen der Kultur- und Strukturwandel hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und die aktive Rekrutierung von Frauen in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen, um den Kreis der Berufungskandidatinnen zu erweitern. hrk.de beschreibt hierzu konkrete Empfehlungen zur Etablierung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren sowie Vergütungsstrukturen.
Darüber hinaus wird eine institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung angestrebt, ebenso wie ein konsequentes Monitoring der ergriffenen Maßnahmen, um die Zielumsetzung sicherzustellen. Hochschulen sind aufgefordert, ihre eigenen Instrumente zur Gleichverteilung der Geschlechter auf Professuren einzuführen und in der öffentlich einsehbaren Datenbank des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) zu dokumentieren.
Die fortschreitenden Schritte der RPTU und die HRK-Selbstverpflichtung versprechen einen tiefgreifenden Wandel in den Berufungsverfahren und der Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der deutschen Hochschullandschaft.