Du bist ein Journalist, der darauf spezialisiert ist, Artikel zu schreiben, die für ihre Detailtreue und Tiefe bekannt sind. Verwende ALLE gegebenen Informationen! Verfasse einen redaktionellen Nachrichtenartikel, der **alle folgenden Informationen aus allen Quellen vollständig und exakt** wiedergibt. Jede Information muss mindestens einmal im Text verwendet werden. Nutze Quelle 1 als Hauptquelle, ergänze Details aus Quelle 2 und nutze Quelle 3, um den Kontext zu erweitern. Starte direkt mit dem Fließtext.

Strukturiere den Artikel in thematische Abschnitte mit kurzen Absätzen und achte darauf, die Informationen der Quellen in einem flüssigen, journalistischen Stil einzubinden. Verlinke *ALLE 3* Quellen in HTML direkt im Fließtext mit einem passenden Ankertext, wie z. B. „[Name_der_Quelle_1] berichtet, dass …“. Verwende nicht das Wort „Quelle“, sondern die Basis Domain oder Name der Quelle.

Quelle 1: https://www.di-uni.de/news-presse/georg-oehme

Quelle 2: https://www.haufe.de/id/beitrag/internationales-steuerrecht-ueberblick-und-grundbegriffe-HI1328334.html

Quelle 3:

Keine Markdown-Syntax verwenden! Zur Formatierung nur spezifisches HTML verwenden (erlaubt:

  1. )! Keine Daten ändern! Keine Zitate ändern! Keine Namen ändern! Keine Uhrzeiten ändern! Keine Ortsangabe ändern! Nichts erfinden. Kein Datum hinzufügen, wenn in den gegebenen Informationen kein genaues Datum enthalten ist (Begriffe wie „gestern“ oder „heute“ sind zu ignorieren)! Keine Hauptüberschrift am Anfang hinzufügen!

    Fügen Sie Untertitel für bessere Lesbarkeit und Struktur hinzu, aber fügen Sie den ersten Untertitel nach mindestens 2 Absätzen ein. Vermeiden Sie zu viele Überschriften (max. 2-5). Verwende einen Mix aus langen und kurzen Sätzen. Verwende einen natürlichen Schreibstil, aber achte auf gute Grammatik und Rechtschreibung. **Halte die Absätze kurz**, um bessere Lesbarkeit zu erreichen (Lieber eine höhere Anzahl an Absätzen, dafür jeweils kürzere Absätze für bessere Lesbarkeit). NOCHMAL, DA DU ES STÄNDIG IGNORIERST: KUUUUUURZEEEEEEEE (KURZE) ABSÄTZE!!!!!

    Wenn Ranglisten oder ähnliche Daten in Listen gegeben werden, verwende HTML-Tabellen oder Listen, um die Daten zu zeigen, wenn sie nützlich für den Artikel sind.

    Format: HTML. Nutze nur die HTML-Tags

    , ,

      ,
      ,
    1. ,
      , ,
      ,
      ,

      , .
      Informationen:

      Heute ist der 19.05.2025

      Datum: 19.05.2025 – Source 1 ():
      – Georg Oehme hat an der DIU studiert, was seinen fachlichen Horizont und sein berufliches Netzwerk erweitert hat.
      – Er ist Experte für internationales Steuerrecht und maritime Wirtschaft mit über 13 Jahren Berufserfahrung.
      – Oehmes Karriere begann 2012 in der Steuerberatung.
      – 2016 wechselte er nach Malta und spezialisierte sich bei VISTRA auf Yachting, Eigentümerstrukturen und steuerliche Beratung.
      – Ab 2018 baute er das Blockchain & Digital Assets-Team bei VISTRA auf und entwickelte Lösungen für die Annahme von Kryptowährungen in Yacht-Transaktionen.
      – Von 2021 bis 2024 leitete er ein Yacht-Sharing-Unternehmen, wo er operative, vertriebliche und nachhaltige Initiativen umsetzte, einschließlich der Einführung des umweltfreundlichen Kraftstoffs HVO100.
      – Seit 2024 ist er Head of Operations und Mitgründer von AG Advisory, einem internationalen Beratungsunternehmen für Yachting, Private Aviation und Luxusfahrzeuge.
      – Oehme hat einen LL.M. in International Taxation (Universität Liechtenstein) und einen MBA in Wirtschaft & Recht (DIU).
      – Er hat diverse Weiterbildungen in Digital Assets, maltesischem Steuerrecht und Gesundheitswirtschaft absolviert.
      – Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er als Jugend-Fußballtrainer aktiv und setzt sich für Teamarbeit, Innovationskraft und hohe Qualitätsstandards ein.

      Source 2 ():
      – Steuerpflichtige, Verwaltung und Rechtsprechung sind an die DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gebunden.
      – Relevante Dokumente: Abkommenstext, Protokoll oder Schlussprotokoll, Rechtsverordnungen zu § 2 Abs. 2 AO.
      – Betroffene Länder: Niederlande, Schweiz, Frankreich, USA, Österreich, Luxemburg, Großbritannien, Belgien.
      – BFH-Urteil vom 10.6.2015 (I R 79/13) behandelt die Norm des § 2 Abs. 2 AO, eingefügt durch JStG 2010.
      – Entscheidung: Übereinkunft zwischen deutschen und Schweizer Steuerbehörden bindet die Gerichte nicht.
      – § 2 Abs. 2 AO genügt nicht den Bestimmtheitsanforderungen nach Artikel 80 Abs. 1 GG.
      – Finanzverwaltung wendet Grundsätze hinsichtlich Abfindungen an, basierend auf § 50d Abs. 12 EStG 2017.
      – BFH-Urteil vom 30.5.2018 bestätigt ähnliche Grundsätze für § 9 Abs. 1 KonsVerCHEV.
      – § 2 Abs. 2 AO enthält keine spezifischen Vorgaben zu Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnungsermächtigung.
      – Konsultationsvereinbarungen wahren die Wortlautgrenze und haben Bindungswirkung gegenüber Verwaltungsauffassungen.
      – Auslegung völkerrechtlicher Verträge erfolgt nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV).
      – Konsultationsvereinbarung spiegelt den übereinstimmenden Willen der zuständigen Behörden wider.
      – BFH hat die Bedeutung von Konsultationsvereinbarungen bislang nicht ausreichend gewürdigt.
      – Aktuelle Arbeiten der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen wurden nicht berücksichtigt.
      – BFH wird sich in weiteren Verfahren mit dieser Auslegung beschäftigen (z. B. Revisionen I R 60/17).
      – Verwaltungsanweisungen beziehen sich nicht auf konkrete DBAs, sondern auf Themenoberbegriffe.