Wahlfieber an der TU Chemnitz: Online-Abstimmung für Studierende!

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Wahlen an der TU Chemnitz: Vom 20. bis 27. November 2025. Online-Stimmabgabe und wichtige Positionen zu wählen.

Wahlen an der TU Chemnitz: Vom 20. bis 27. November 2025. Online-Stimmabgabe und wichtige Positionen zu wählen.
Wahlen an der TU Chemnitz: Vom 20. bis 27. November 2025. Online-Stimmabgabe und wichtige Positionen zu wählen.

Wahlfieber an der TU Chemnitz: Online-Abstimmung für Studierende!

Die Technische Universität Chemnitz steht vor einer bedeutenden Wahlzeit. Vom 20. bis 27. November 2025 sind alle Wahlberechtigten eingeladen, an den Hochschulwahlen teilzunehmen. In diesem Jahr wird zum ersten Mal die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe angeboten. Dies soll zur Vereinfachung des Wahlverfahrens beitragen und die Beteiligung der wahlberechtigten Personen deutlich steigern. Wahlberechtigt sind neben den Studierenden auch Hochschullehrerinnen und -lehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beschäftigte der Verwaltung und Technik. TU Chemnitz berichtet, dass die Wahlen für die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat, im Erweiterten Senat und in den Fakultätsräten von entscheidender Bedeutung sind.

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter haben die Möglichkeit, aktiv an hochschulrelevanten Entscheidungen teilzunehmen und die Interessen der Studierenden zu vertreten. Der Fakultätsrat spielt eine zentrale Rolle bei Angelegenheiten wie der Studien- und Prüfungsordnung sowie der Qualität der Lehre. Während die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat nicht die Mehrheit stellen, sind ihre Stimmen dennoch entscheidend für verschiedene Beschlüsse. Im Senat, dem wichtigsten Gremium der Universität, gibt es ebenfalls eine Mischung aus studentischen und nicht-studentischen Mitgliedern, wobei drei studentische Vertreterinnen und Vertreter sitzberechtigt sind. Rabbaz Magazin erläutert, dass hier die Mehrheit der studentischen Stimmen erforderlich ist, um Entscheidungen zur Studienorganisation zu treffen.

Wichtige Informationen zur Wahl

Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 23. Oktober 2025 um 16 Uhr. Wahlvorschläge können im Wahlamt, per E-Mail oder Fax eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare sind auf der Webseite des Wahlamtes der TU Chemnitz zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es spezifische Positionen, die gewählt werden, darunter der stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Informatik und weitere Vertreterinnen und Vertreter im Erweiterten Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung. Weitere Nachwahlaktionen betreffen die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Gleichstellungsbeauftragten in verschiedenen Fakultäten.

Während der Wahlzeit können wahlberechtigte Personen an verschiedenen Orten auf dem Campus ihre Stimme abgeben. Der genaue Ablauf und die Wahlorte sind auf der Webseite der Universität detailliert aufgeführt. TU Chemnitz hebt hervor, dass die Möglichkeit zur Online-Wahl eine bedeutende Neuerung ist, die es Studierenden und Mitarbeitern erleichtert, sich aktiv in den Wahlausschuss einzubringen.

Die Gleichstellungsbeauftragten an der Universität haben zudem die Aufgabe, die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zu fördern. Dies umfasst Themen wie Transparenz bei Beförderungen, Vorurteile gegenüber weiblicher Führungskompetenz und den Umgang mit Leistungsdruck. Damit kommt den Wahlen nicht nur eine funktionale, sondern auch eine gesellschaftspolitische Bedeutung zu.

Mit der bevorstehenden Wahl setzt die Technische Universität Chemnitz einen Schritt in die Zukunft, indem sie die Möglichkeiten zur Teilnahme an hochschulpolitischen Prozessen zwar erweitert, aber auch den klassischen Wahlen treu bleibt. Die kommenden Wochen könnten entscheidend für die Gestaltung der studentischen Mitbestimmung an der Hochschule sein.