Strenge Regeln für funktionelle Lebensmittel: Was kommt auf die Branche zu?

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Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Stefanie Hartwig an der Uni Lübeck zu lebensmittelrechtlichen Restriktionen am 14. Oktober 2025.

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Stefanie Hartwig an der Uni Lübeck zu lebensmittelrechtlichen Restriktionen am 14. Oktober 2025.
Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Stefanie Hartwig an der Uni Lübeck zu lebensmittelrechtlichen Restriktionen am 14. Oktober 2025.

Strenge Regeln für funktionelle Lebensmittel: Was kommt auf die Branche zu?

Am 29. August 2025 wurde auf der Webseite der Universität zu Lübeck bekannt gegeben, dass am 14. Oktober 2025 um 17:30 Uhr die Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Stefanie Hartwig stattfinden wird. Das Thema der Vorlesung dreht sich um die „Lebensmittelrechtlichen Restriktionen im Zusammenhang mit ernährungsmedizinischen Erkenntnissen“. Diese Vorlesung verspricht einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Lebensmittelindustrie betreffen.

Das Lebensmittelrecht umfasst zahlreiche Werbeverbote hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkungen von Lebensmitteln und deren Inhaltsstoffen. Gesetze verbieten es, Lebensmittel mit präventiven oder heilenden Wirkungen zu bewerben. Dies schränkt den gesundheitlichen Nutzen von Lebensmitteln erheblich ein. Die Regelungen zur gezielten Anreicherung von funktionalen Lebensmitteln mit Nährstoffen sind besonders streng und erfordern oft eine Genehmigung für bestimmte Vitamine sowie Mineralstoffe.

Funktionelle Lebensmittel im Fokus

Ein zentraler Aspekt in der Diskussion um das Lebensmittelrecht ist der Begriff der „funktionellen Lebensmittel“. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bezeichnet dieser Begriff Lebensmittel, die gesundheitlich bedeutsame physiologische Parameter beim Verbraucher beeinflussen sollen. Funktionelle Lebensmittel sind dabei keine Nährstoffkonzentrate wie Nahrungsergänzungsmittel, sondern werden in herkömmlichen Nahrungsmittelformen angeboten. Synonyme umfassen Begriffe wie „Designer-Lebensmittel“ und „Nutraceuticals“.

Ein Problem besteht darin, dass der Begriff „funktionelle Lebensmittel“ gegenwärtig rechtlich nicht definiert ist. Beispiele hierfür sind probiotischer Joghurt oder mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine. Diese Lebensmittel, die oft neuartige Zutaten enthalten, müssen ein europäisches Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt kommen dürfen. Wichtige rechtliche Vorgaben für die Kennzeichnung werden seit Ende 2014 durch die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) festgelegt, die einheitliche Regelungen für alle EU-Mitgliedsstaaten recherchiert.

Auswirkungen auf die Industrie

Die Vorlesung von Prof. Dr. Hartwig wird folglich nicht nur rechtliche Fragen aufwerfen, sondern auch die Auswirkungen dieser Restriktionen auf die Lebensmittelindustrie beleuchten. Die strengen Vorgaben könnten innovative Entwicklungen bei funktionellen Lebensmitteln bremsen, während gleichzeitig die Sicherheit und die Interessen der Verbraucher gewahrt bleiben sollen. Damit schließt sich der Kreis zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Umsetzung in der Lebensmittelbranche.

Prof. Dr. Stefanie Hartwig hat sich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes einen Namen gemacht und lehrt im Studiengang Medizinische Ernährungswissenschaften an der Universität zu Lübeck. Ihre Expertise wird entscheidend sein, um die komplexen Zusammenhänge zwischen rechtlichen Vorgaben und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zu beleuchten. Diese Thematik ist nicht nur für Fachleute, sondern auch für Verbraucher von äußerstem Interesse.