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Forschung für den Tierschutz: Regensburgerin erhält wichtigen Preis!

Am 18. März 2025 wurde Dr. Nina Kerstensteiner, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Regensburg, mit dem Felix Wankel Tierschutz-Juniorforschungspreis 2025 ausgezeichnet. Dieser mit 6.000 Euro dotierte Preis honoriert ihre Dissertation mit dem Titel „Tiere vor Gericht? Strukturelles Durchsetzungsdefizit im Tierschutzrecht“. In ihrer Arbeit beleuchtet Kerstensteiner die Umsetzungsschwächen im deutschen Tierschutzrecht, das zu den strengsten weltweit zählt.

Ein zentrales Ergebnis ihrer Dissertation ist die Feststellung eines strukturellen Durchsetzungsdefizits, insbesondere was die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten angeht. Während die Belange von Tierhaltern eingeklagt werden können, bleibt der Tierschutz häufig unberücksichtigt. Kerstensteiners Forschung analysiert, wie diese Diskrepanz zwischen gesetzlichen Zielvorstellungen und der Realität überwunden werden kann.

Forschungsfragen und Weichenstellungen

Die Arbeit konzentriert sich auf zwei wesentliche Fragen: Welche Instrumente können zur Lösung des Problems beitragen? Und lassen sich diese ohne legislative Initiative über die Gerichte umsetzen? In diesem Zusammenhang schlägt Kerstensteiner vor, eine Verbandsklage einzuführen, die kurzfristig helfen könnte, die bestehenden Vollzugs- und Implementierungsprobleme zu überwinden. Sie fordert außerdem gesetzliche Reformen, um das Tierschutzrecht effektiver durchsetzbar zu machen.

Strategische Klagen könnten, so die Forscherin, die gesellschaftliche Akzeptanz der tierlichen Rechtsfähigkeit fördern und dadurch zu einer Weiterentwicklung des Tierschutzrechts beitragen. Ihre Studie trägt zu einem wichtigen Diskurs über die Zukunft des Tierschutzes in Deutschland bei.

Die Preisverleihung fand in der Großen Aula der LMU München statt und wurde durch einen Festvortrag von Dr. Christian Dürnberger vom Messerli Forschungsinstitut begleitet. Darüber hinaus erhielt ein Forscherteam der Technischen Universität München den Felix Wankel Tierschutz-Forschungspreis 2025 für ihre Untersuchung zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen.

Kritik an aktuellen Tierschutzpraktiken

Im Rahmen der Diskussion um Tierschutzrechte und deren Umsetzung positionieren sich auch mehrere Tierschutzorganisationen, darunter die DJGT, gegen die Pläne der Bundesregierung, die Tötung von überzähligen Versuchstieren zu erleichtern. Der Schritt wird als Verstoß gegen das deutsche und europäische Tierschutzrecht sowie gegen das in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerte Staatsziel Tierschutz kritisiert. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland etwa 1,77 Millionen „Überschusstiere“ getötet, was die Zahl der in Tierversuchen eingesetzten Tiere übersteigt.

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) vorgeschlagen, die den „vernünftigen Grund“ für die Tötung von Tieren neu definieren möchte. Tierschutzorganisationen halten diese Regelung für nicht ausreichend und argumentieren, dass die Vermittlung oder dauerhafte Unterbringung überzähliger Versuchstiere weiterhin ausgeschlossen bleibt.

Die aktuelle Rechtsprechung fordert, dass wirtschaftliche Gründe oder mangelnde Kapazitäten keinen vernünftigen Grund für die Tötung eines Tieres darstellen können. Tierschutzorganisationen haben zudem eine gemeinsame Erklärung abgegeben, die Vorschläge für einen Kriterienkatalog zur besseren Wahrung des Tierschutzes enthält. Die Debatte um Tierversuche und den damit verbundenen Tierschutz wird durch die Arbeiten von Wissenschaftler:innen wie Dr. Kerstensteiner weiterhin maßgeblich geprägt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-regensburg.de
Weitere Infos
lmu.de
Mehr dazu
djgt.de

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