
Die Bucerius Law School hebt sich durch ihre gezielte Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland ab. Laut law-school.de stehen Wissenschaftler:innen die Türen zu internationalen Kooperationen offen. Zu den herausragenden Figuren, die von dieser Initiative profitieren, zählt Prof. Dr. Paul Krell, der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht.
Im März 2023 unterrichtete Krell als Gastprofessor an der renommierten University of Notre Dame in Indiana, USA. Diese Verbindung zur amerikanischen Hochschule ist nicht neu, da er zuvor an einer gemeinsamen Tagung in Hamburg teilgenommen hatte. Im Rahmen seiner Lehre widmete er sich den Grundprinzipien und den Grenzen des deutschen Strafrechts, wobei er Themen auswählte, die eng mit der angloamerikanischen Diskussion verknüpft sind. „Es war mir wichtig, eine interaktive Vorlesung zu gestalten, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Strafrechtstradition zu erarbeiten“, erläutert Krell.
Internationale Kooperationen und entstandene Perspektiven
Der Forschungsaufenthalt in den USA eröffnete Krell neue Perspektiven im Strafrechtsdenken. Er plant bereits die Durchführung einer Tagung mit amerikanischen Kolleginnen und Kollegen, um den Austausch weiter zu vertiefen. Diese Art der internationalen Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der strategischen Ausrichtung der Bucerius Law School.
Doch nicht nur Krell profitiert von solchen Aufenthalten. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht fungiert als bedeutender Knotenpunkt für Rechtswissenschaftler:innen, die im Bereich des internationalen Rechts forschen. Jährlich besuchen etwa 1.000 Gäste das Institut, um wissenschaftliche Arbeiten zu erstellen und sich auszutauschen. Diese Gäste erhalten nicht nur Zugang zu den Lesesälen, sondern auch zur umfangreichen Bibliothek, die eine wichtige Ressource darstellt.
Unterstützung für internationale Wissenschaftler
Externe Wissenschaftler:innen, die einen Forschungsaufenthalt beantragen möchten, müssen ein ernsthaftes wissenschaftliches Interesse nachweisen. Das Institut vergibt eine begrenzte Anzahl an Stipendien, die von der Max-Planck-Gesellschaft finanziert werden. Auch Stipendiat:innen anderer renommierter Institutionen sind willkommen. Zudem ermöglicht das Welcome Center des Instituts den Gästen, sich bei der Organisation ihres Aufenthalts in Hamburg unterstützen zu lassen, was von der Stipendienbewerbung bis zur Wohnungssuche reicht.
Forschungsaufenthalte im Ausland bringen zahlreiche Vorteile mit sich. Laut academics.de zeigen sie Eigeninitiative und Anpassungsfähigkeit, was für die akademische Karriere von großer Bedeutung ist. Postdocs, also Wissenschaftler:innen in der Phase nach der Promotion, können durch solche Aufenthalte ihre Netzwerke erweitern und eigene Forschungsvorhaben vorantreiben.
Allerdings sind auch einige Herausforderungen zu meistern, wie sprachliche und kulturelle Hürden. Es ist wichtig, sich vor dem Aufenthalt umfassend zu informieren. Dazu zählen Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen des Gastinstituts, den zeitlichen und strukturellen Ablauf des Programms sowie die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes. Der DAAD wird häufig als erste Anlaufstelle für Informationen zu diesen Themen genannt.
Zusammengefasst zeigt sich, dass Forschungsaufenthalte im Ausland eine wertvolle Bereicherung für die akademische Gemeinschaft darstellen. Die Bucerius Law School und das Max-Planck-Institut leisten einen wichtigen Beitrag, um Wissenschaftler:innen diese wertvollen Auslandserfahrungen zu ermöglichen und den interdisziplinären Austausch zu fördern.