
Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen in Deutschland und stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für viele Arbeitnehmer dar. Laut Informationen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sind insbesondere Ekzeme, Kontaktallergien und Hautkrebs kritisch. Diese Erkrankungen können nicht nur zur Aufgabe des erlernten Berufs führen, sondern auch erhebliche psychosoziale Folgen und hohe Kosten für die Sozialversicherungssysteme verursachen. Die MHH bietet daher eine spezielle Sprechstunde für Menschen mit berufsbedingten Hauterkrankungen an, um diese Betroffenen gezielt zu unterstützen und die Versorgung zu verbessern. Zudem gehört die MHH seit Ende 2022 zum Niedersächsischen Institut für Berufsdermatologie (NIB), dessen Ziel es ist, Forschungsprojekte zu stärken und neue Initiativen zur Prävention von Hauterkrankungen zu starten.
Besonders häufig treten Handekzeme auf, die durch Feuchtarbeit, den Einsatz von Schutzhandschuhen sowie den Kontakt mit Desinfektionsmitteln und Kontaktallergenen bedingt sind. Hauptbetroffene dieser Erkrankungen sind Mitarbeitende im Gesundheitswesen, Friseuren, im Bäckerhandwerk, Reinigungsgewerbe und in der Metallbranche. Hautkrebserkrankungen beziehen sich oft auf Menschen, die viel im Freien arbeiten, etwa im Baugewerbe oder Gartenbau. Die MHH diagnostiziert und behandelt nicht nur diese Hauterkrankungen, sondern unterstützt die Patienten auch bei der Einleitung eines Hautarztverfahrens in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Unfallversicherung.
Präventive Maßnahmen und Unterstützungsangebote
Im Rahmen des Hautarztverfahrens nach §3 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) wird angestrebt, eine Anerkennung von Hauterkrankungen als Berufskrankheiten zu verhindern. Die Klinik arbeitet dabei an der Weiterentwicklung eines weltweit größten Registers über Kontaktallergien, das Teil des Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) ist. Aktuell ist ein Projekt zu Kontaktallergien in Schutzhandschuhen, speziell im Gesundheitswesen, in Planung.
Laut der DGUV sind Hautkrankheiten die häufigsten gemeldeten Erkrankungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt besonders für Branchen wie Gesundheitsdienstleistungen, Friseurgewerbe, Gastronomie und Metallindustrie. Die häufigsten Erkrankungen sind entzündliche Prozesse an den Händen, die schmerzhaft sind und unbehandelt chronisch werden können. Damit präventive Maßnahmen greifen, müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen bereitstellen, etwa Hautschutzmittel und Schutzhandschuhe. Diese Verpflichtung zur Bereitstellung von Schutzmaßnahmen ist gesetzlich verankert und soll dazu beitragen, dass Beschäftigte im Beruf bleiben können.
Früherkennung und individuelle Beratung
Es ist entscheidend, dass Mitarbeiter bei ersten Anzeichen von Hautveränderungen frühzeitig den Betriebs- oder Hautarzt aufsuchen. Diese Fachkräfte sind für die erste Beratung zuständig und leiten die notwendigen Schritte ein, um die betroffenen Arbeitnehmer zu unterstützen. In manchen Fällen werden auch Präventionsstrategien entwickelt, die individuell auf die jeweilige Branche und die spezifischen Hautbelastungen abgestimmt sind. Beispielsweise können branchenspezifische Hautschutzseminare helfen, das Bewusstsein für Hautgesundheit zu stärken.
Um Hauterkrankungen zu verhindern, ist die Vornahme von Gefährdungsbeurteilungen durch Arbeitgeber essenziell. Diese sollen identifizieren, welche Risiken für die Beschäftigten bestehen. Ein gutes Beispiel für solche Maßnahmen ist die TRGS 401, die Unterstützung bei der Auswahl persönlicher Schutzmaßnahmen bietet. Punkten wie der Ersetzung gefährlicher Arbeitsstoffe oder der Verwendung von Geräten, die Hautkontakt vermeiden, sind effektive Strategien zur Risikominderung.
Insgesamt zeigt sich, dass sowohl die MHH als auch die DGUV umfassende Maßnahmen und Programme entwickelt haben, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die enge Vernetzung zwischen klinischen Einrichtungen und Präventionsdiensten bildet eine wichtige Grundlage im Kampf gegen berufsbedingte Hauterkrankungen.