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Hochschulen im Umbruch: Neue EU-Vorgaben für KI-Ausbildung ab 2025!

Ab Februar 2025 müssen alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Anforderungen des Artikel 4 der neuen EU-KI-Verordnung beachten. Diese Vorschrift verpflichtet Bildungseinrichtungen, die KI-Kompetenz bei ihren Angestellten und den Nutzenden von KI-Systemen sicherzustellen. Das Projekt KI:edu.nrw an der Ruhr-Universität Bochum wird nordrhein-westfälische Hochschulen bei der Umsetzung dieser Anforderungen unterstützen.

Das Projekt hat ein zentrales Weiterbildungsangebot zur generativen KI in Studium und Lehre erstellt. Ab April 2025 sind regelmäßige Online-Grundlagenschulungen zu KI in Studium und Lehre geplant, darunter auch vertiefende Schulungen, die sich mit rechtlichen und ethischen Fragen beschäftigen. Für eine umfassende Selbstbildung werden entsprechende Materialien bereitgestellt. Die erste Basisschulung wird am 9. April 2025 stattfinden, und die Teilnahme an diesen Schulungen ist kostenlos und kann bescheinigt werden. Eine Online-Anmeldung ist erforderlich.

Die EU-KI-Verordnung und ihre Auswirkungen

Die neue EU-KI-Verordnung, die als erste weltweite Regelung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz gilt, macht Anpassungen der Bildungsprogramme an Hochschulen notwendig. Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, Vertrauen und Sicherheit im Umgang mit KI-Systemen zu fördern. In diesem Zusammenhang müssen alle Beteiligten über fundierte Kompetenzen im Umgang mit KI verfügen, wie TH Köln erläutert.

Die Anforderungen der Verordnung richten sich nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Bildungseinrichtungen. Diese müssen Strategien zur Weiterbildung entwickeln, um sicherzustellen, dass sowohl Studierende als auch Lehrende in der Lage sind, Chancen, Risiken und mögliche Schäden beim Einsatz von KI-Systemen zu erkennen. Die Hochschulen spielen dabei eine Schlüsselrolle.

Wichtige Initiativen und Weiterbildung

Ein Beispiel für die umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik ist die Data Literacy Initiative (DaLI) der TH Köln, die sich mit Daten und dem ethischen Umgang damit beschäftigt. Professor Dr. Rolf Schwartmann von der TH Köln wies in einem Vortrag auf die rechtlichen und praktischen Anforderungen der KI-Verordnung hin und thematisierte die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit Chatbots und den Betreibern von KI-Systemen stehen. Der Vortrag erregte großes Interesse, mit bis zu 100 Teilnehmenden sowohl im Auditorium als auch online.

Die Diskussion über die Anwendung der KI-Verordnung wird von zahlreichen Bildungsinstitutionen aktiv geführt. Hochschulen sind aufgefordert, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und ihren Beitrag zur Entwicklung von KI-Kompetenzen zu leisten. Die rechtliche Klärung offener Fragen zur KI-Verordnung zählt ebenfalls zu den Zielen von KI:edu.nrw, um mehr Rechtssicherheit für Einrichtungen und deren Beschäftigte zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news.rub.de
Weitere Infos
th-koeln.de

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