
Am 12. und 13. Februar 2025 fand an der Europa-Universität Viadrina die 21. Frankfurter Medienrechtstage statt. Diese Veranstaltung, in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung, widmete sich dem brisanten Thema „Medien und Wahlen“. Besonders im Fokus standen die Herausforderungen der seriösen Wahlberichterstattung sowie der rechtliche Rahmen im Umgang mit Desinformation und Propaganda.
Das erste Podiumsgespräch befasste sich mit der Berichterstattung im bevorstehenden Bundestagswahlkampf. Dr. Frederik Ferreau hielt einen Vortrag über Desinformation im Wahlkampf und erläuterte angemessene Gegenmaßnahmen. Dabei wurde deutlich, dass Desinformation im deutschen Rechtssystem kein spezifischer Rechtsbegriff ist, jedoch die Rechte aufgrund solcher Herausforderungen eine bedeutende Rolle spielen.
Rechtsrahmen und Desinformation
Ferreau wies darauf hin, dass die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt, ein Grundsatz, der vom Bundesverfassungsgericht fest etabliert wurde. Er führte Beispiele an, darunter Deep-Fake-Videos von prominenten Politikern wie Karl Lauterbach, Friedrich Merz und Olaf Scholz. Insbesondere das jüngste Beispiel eines von der Initiative Zentrum für Politische Schönheit verbreiteten Deep-Fake-Videos von Olaf Scholz führte im Jahr 2023 zu einem Gerichtsverfahren.
Das Landesgericht Berlin entschied, dass das Video täuschend echt sei und dessen Verbreitung daher unterbunden werden müsse. Diese rechtlichen Grundlagen verdeutlichen die Gefahren, die von Desinformation im politischen Kontext ausgehen.
Die Auswirkungen von Hackerangriffen
Ein weiteres zentrales Thema während der Medienrechtstage war der Einfluss von Hackerangriffen auf die Berichterstattung, die besonders vor Wahlen zunehmen. Beate Bias und Susann Michalk von der Märkischen Oderzeitung berichteten von direkten Erfahrungen mit solchen Angriffen. Diese Vorfälle führten nicht nur zu einem Verlust von Nutzern und Vertrauen unter den Leserinnen und Lesern, sondern auch zu einem Anstieg von Anfeindungen gegenüber Journalisten.
Bias bemerkte, dass die Argumente bei Diskussionen nicht mehr zählten und der Ton rauer wird. Michalk hingegen hob die Bedeutung der Transparenz und den aufrichtigen Umgang mit Fehlern in den Medien hervor, um das Vertrauen wiederherzustellen. Prof. Dr. Johannes Weberling betonte, dass Medien, die sich um Seriosität bemühen, im rechtlichen Kontext belohnt werden.
Technologische Sicherheitsmaßnahmen bei Wahlen
Die aktuellen Rahmenbedingungen zur Sicherheit der Wahlverfahren wurden ebenfalls thematisiert. Bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses setzen viele Gemeinden und Wahlorgane IT-Technologie ein. Dabei obliegt es ihnen, die verwendete Hard- und Software auszuwählen und verantwortlich sicherzustellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt diese Bemühungen, um Cyberangriffe auf die IT-Infrastruktur zu verhindern.
Ein solcher Angriff könnte die Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses verzögern, weshalb es von großer Bedeutung ist, dass die Sicherheit der verwendeten Systeme gewährleistet ist. Das endgültige Wahlergebnis, das für die Zusammensetzung des neuen Bundestages entscheidend ist, wird in der Regel rund drei Wochen nach der Wahl veröffentlicht.
Insgesamt verdeutlichten die Frankfurter Medienrechtstage die aktuellen Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Journalisten und Medienhäuser im Zusammenhang mit Wahlen und der damit verbundenen Desinformation begegnen müssen. Der Dialog über seröse Berichterstattung bleibt unerlässlich, um das Vertrauen in die Medien zu stärken und einer möglichen Manipulation vorzubeugen.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Desinformation und der Wahlberichterstattung besuchen Sie die Berichte auf europa-uni.de und bundeswahlleiterin.de.