Neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bildung für alle Kinder!

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Ab 2026 haben Grundschüler*innen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dies fördert Chancengleichheit und Bildung.

Ab 2026 haben Grundschüler*innen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dies fördert Chancengleichheit und Bildung.
Ab 2026 haben Grundschüler*innen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dies fördert Chancengleichheit und Bildung.

Neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bildung für alle Kinder!

Ab dem Schuljahr 2026 tritt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen in Kraft. Diese neue Regelung bietet allen Schüler*innen ab der ersten Klasse die Möglichkeit, ganztägige Förderung in Anspruch zu nehmen, was einen Umfang von 40 Stunden pro Woche umfasst. Während dieser bedeutenden Reform stehen Schulen vor der Herausforderung, neue Konzepte zu entwickeln, die weit über die reine schulische Bildung hinausgehen. Die Erwartungen sind hoch, denn die Neuerung wird als Chance betrachtet, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und das persönliche Wachstum aller Kinder zu fördern. MyNewsdesk berichtet, dass die bevorstehende Bundesfachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verbandes (pfv) am 26. und 27. September in Bamberg das Thema Chancengleichheit durch frühkindliche Bildung in den Fokus rückt.

Die Expertin und Universitätsprofessorin Prof. Anke König hebt hervor, dass frühkindliche Bildung einen entscheidenden Einfluss auf die Bildungsbiografien von Kindern hat. Insbesondere spielt die Qualität der Krippen und Kindertageseinrichtungen eine wesentliche Rolle. Tatsächlich erreichen Programme zur frühen Bildung oft nicht die Kinder, die diese am dringendsten benötigen. In Deutschland ist der Zugang zu Bildung stark von der sozialen Herkunft abhängig. Der neue Rechtsanspruch wird als Wendepunkt in der Bildungspolitik angesehen und soll helfen, die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen. Bildung wird allgemein als zentraler Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt angesehen.

Herausforderungen und Chancen der Umsetzung

Die Einführung des Rechtsanspruchs bringt sowohl Möglichkeiten als auch Herausforderungen auf kommunaler und bildungspolitischer Ebene mit sich. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt dar, dass die Kommunen für die organisatorische Umsetzung verantwortlich sind, wobei die geplanten Angebote stark von den Bedürfnissen der Familien abhängen. Ebenso kommt den Bildungspolitiken der Länder eine entscheidende Rolle zu, da jede Schule ein individuelles Ganztagskonzept entwickeln muss. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Schulen zu geschlossenen Institutionen werden.

Die anvisierte Reform erfordert zudem die Berücksichtigung bereits bestehender Rechtsansprüche, wie etwa in Bezug auf Kita-Plätze. Erfahrungen zeigen, dass Chancengerechtigkeit bisher noch nicht erreicht ist und Ungleichheiten beim Zugang zu Angeboten bestehen, oftmals abhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern. Besonders bedenklich ist die Situation in Kitas, die von Kindern aus benachteiligten Familien besucht werden, da diese häufig mit einer geringeren Qualität zu kämpfen haben. Der Rechtsanspruch ist deshalb an das Kindertagesstättengesetz gekoppelt und sieht neben Bildung auch Erziehung und Betreuung vor.

Finanzielle Unterstützung und Zukunftsausblick

Der Bund unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze mit 3,5 Milliarden Euro für die kommunale Bildungsinfrastruktur. Laut dem Ministerium ist eine jährliche Fortschreibung des Anspruchs bis zum Schuljahr 2029/30 vorgesehen, wobei die Regelungen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert sind. Die Eltern haben die Freiheit zu entscheiden, ob sie das angebotene Konzept in welchem Umfang nutzen möchten. Die neuen Regelungen sehen auch eine Ferienbetreuung vor, mit maximal vier Wochen Schließzeit, die jedoch von den Ländern geregelt werden kann. Die Deutsche UNESCO-Kommission weist darauf hin, dass der Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung ein essentielles Ziel ist und insbesondere benachteiligte Kinder von frühkindlicher Förderung profitieren können.

Die Neuerungen in der Ganztagsbetreuung stellen somit nicht nur eine Reform dar, sondern auch einen Aufruf an Bund, Länder und Kommunen, die Qualität in der frühkindlichen Bildung systematisch zu verbessern und alle Kinder miteinander in gleichberechtigte Bildungsangebote zu integrieren. Der Rechtsanspruch hat das Potenzial, eine inklusive Bildungslandschaft zu fördern, in der Vielfalt als Chance betrachtet wird.