Prof. Dr. Jan Krämer von der Universität Passau wurde in den „Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen“ (WAR) der Bundesnetzagentur berufen. Der Arbeitskreis unterstützt die Bundesnetzagentur in grundlegenden Fragen der Regulierungspolitik, insbesondere im Hinblick auf digitale Märkte. Prof. Dr. Krämer hebt die Bedeutung digitaler Netze, Plattformen und KI-Systeme als unverzichtbare Infrastrukturen unserer Gesellschaft hervor.

Seine Berufung trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Der WAR besteht aus einer Gruppe von Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen, die sich mit den rechtlichen, ökonomischen und technischen Aspekten der Regulierung auseinandersetzen. Die von ihnen gelieferten wissenschaftlich fundierten Analysen und Empfehlungen sind wesentlich für die Regulierung sowohl physischer als auch digitaler Infrastrukturen.

Neue europäische Vorgaben und deren Umsetzung

Die Bundesnetzagentur spielt eine zentrale Rolle bei der nationalen Umsetzung neuer europäischer Vorgaben, wie dem Digital Services Act und dem AI Act. Prof. Dr. Krämer ist nicht nur Mitglied des WAR, sondern berät auch die Europäische Kommission sowie andere europäische Aufsichtsbehörden. Er ist zudem Akademischer Ko-Direktor des Centre of Regulation in Europe (CERRE) in Brüssel.

Seine Expertise liegt in der ökonomischen Regulierung von Telekommunikationsmärkten, digitalen Plattformen und KI. An der Universität Passau ist er Ko-Sprecher des Graduiertenkollegs 2720 „Digital Platform Ecosystems“, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wird. Es handelt sich dabei um die weltweit größte Forschungsgruppe, die digitale Plattformen aus ökonomischer Perspektive betrachtet. Alle zwei Jahre findet an der Universität eine internationale Konferenz zur Plattform-Forschung statt, die nächste ist für den 15. bis 16. Juni 2026 geplant.

Digiatal Markets Act: Strenge Regeln für Gatekeeper

Der Digital Markets Act (DMA) ist ein bedeutendes Regelwerk der EU, das am 2. November 2021 in Kraft trat und seit dem 2. Mai 2023 in der gesamten EU gilt. Der DMA richtet sich gezielt an große Plattformunternehmen, die als „Gatekeeper“ fungieren, und verpflichtet diese, strenge Regeln einzuhalten, um Vielfalt und fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat sich für einen strengen DMA eingesetzt.

Gatekeeper sind besonders dominante Digitalunternehmen, deren Wachstum durch Netzwerkeffekte begünstigt wird. Die EU-Kommission bestimmt, welche Unternehmen als Gatekeeper gelten, basierend auf spezifischen Kriterien. Diese verpflichten Gatekeeper zu rund zwanzig Verhaltenspflichten, darunter:

  • Geschäftskunden nicht daran hindern, ihre Produkte und Dienstleistungen auf Drittplattformen zu anderen Konditionen anzubieten.
  • Endnutzern den Zugriff auf erworbene Inhalte und Funktionen nicht verwehren.
  • Eine effektive Übertragbarkeit von Daten, die von Geschäftsnutzern oder Endnutzern erzeugt wurden, sicherzustellen.
  • Transparente und faire Ranking-Methoden für eigene Dienstleistungen zu gewährleisten.
  • Endnutzern die Möglichkeit geben, vorinstallierte Software zu entfernen und alternative Angebote auszuwählen.

Der DMA zielt darauf ab, mehr Transparenz und Wettbewerb in den digitalen Märkten zu schaffen und die Praktiken großer Plattformbetreiber zu regulieren. So dürfen Gatekeeper ihre eigenen Produkte oder Dienste nicht bevorzugen, Suchmaschinenergebnisse nicht manipulieren und dürfen Nutzerdaten nur mit deren Einwilligung verarbeiten. Die Umsetzung dieser Regeln könnte Standards etablieren, die sich in der gesamten Wirtschaft durchsetzen, sodass Verbraucher:innen langfristig von fairen Wettbewerbsbedingungen profitieren.