
Hanna, eine Jurastudentin an der Universität Hamburg, hat ein Praktikum bei der Staatsanwaltschaft Hamburg absolviert. Ihre Entscheidung, sich für die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, wurde durch Empfehlungen von Studierenden aus höheren Jahrgängen beeinflusst, die von den vielseitigen Erfahrungen berichteten, die das Praktikantenprogramm bietet. Ein zentraler Aspekt des Programms ist ein strukturiertes Praktikum, das in drei Hauptbereiche gegliedert ist.
Während ihres Praktikums in der Hauptabteilung VII hatte Hanna die Möglichkeit, intensiv mit Staatsanwälten zusammenzuarbeiten. Dazu gehörten Besuche bei Gerichtsverhandlungen, Akteneinsichten und Besprechungen, die ihr einen tiefen Einblick in die vielfältigen Arbeitsprozesse der Staatsanwaltschaft gewährten. Sie beschreibt die Einführung in die unterschiedlichen Arbeitsbereiche als besonders lehrreich und hebt die Unterschiede zwischen der Amtsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und der „normalen“ Staatsanwaltschaft hervor.
Praktische Erfahrungen und Herausforderungen
Hanna konnte auch praktischere Erfahrungen sammeln, etwa durch eine Hospitation im Streifendienst der Polizei oder einen Besuch des Instituts für Rechtsmedizin sowie der Asservatenkammer und dem Dezernat für interne Ermittlungen. Besonders eindrucksvoll war für sie die hohe Anzahl an Fällen pro Staatsanwalt und die komplexe Informationskoordination. Sie betont, dass die Detailarbeit vor Gericht sie nachhaltig beeindruckt hat.
Eine der ungewohntesten Erfahrungen während ihres Praktikums war eine morgendliche Hausdurchsuchung mit dem LKA, die für sie ein unangenehmes Eindringen in die Privatsphäre darstellte. Diese Erlebnisse führten zu einer gewissen Unsicherheit über ihren Berufswunsch, Staatsanwältin zu werden, und ließen sie darüber nachdenken, ob sie langfristig im Bereich der Strafsachen tätig sein möchte.
Die Herausforderung, Berufliches von Privatem zu trennen, stellte sich als bedeutend heraus. Einige der Fälle, die sie erlebte, blieben in ihrem Gedächtnis haften. Trotz dieser Herausforderungen empfiehlt sie das Praktikum bei der Staatsanwaltschaft als wertvolles Einführungspraktikum, besonders für Studienanfänger:innen. Sie hebt hervor, dass viele Delikte, die im Praktikum behandelt werden, auch in den Vorlesungen vorkommen, was eine direkte Verbindung zwischen Theorie und Praxis schafft.
Organisatorische Aspekte und Empfehlungen
Hanna weist zudem darauf hin, dass das Praktikantenprogramm vorteilhaft gestaltet ist, um verschiedene Berührungspunkte der Staatsanwaltschaft kennenzulernen. In Deutschland sind Pflichtpraktika, die mindestens drei Monate dauern müssen, eine Voraussetzung für das erste Staatsexamen. Dies gilt besonders in der vorlesungsfreien Zeit, in der Jurastudierende praktische Erfahrungen sammeln sollten, um ihre Ausbildung zu vervollständigen.Jurios.de unterstützt diesen Punkt und verdeutlicht die Vorteile eines Gruppenpraktikums.
Das Bewerbungsverfahren für das Praktikum ist unkompliziert, und die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Windhundprinzip, da die Kapazitäten begrenzt sind. Die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, ist für viele Jurastudenten entscheidend, um die Anforderungen des ersten Staatsexamens zu erfüllen. Dabei sind Praktika bei verschiedenen Institutionen wie Justiz, Verwaltung oder Rechtsanwälten von Vorteil.Anwaltsblatt.de hebt die Gestaltungsmöglichkeiten hervor, die Studierenden bei der Wahl ihres Praktikums offenstehen.
Für Hanna bleibt zu sagen, dass ihr Praktikum bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eine bereichernde Erfahrung war, die ihr sowohl Einblicke in die Praxis als auch in ihre eigenen beruflichen Ziele gegeben hat. Trotz der Unsicherheiten plädiert sie dafür, dass insbesondere Studienanfänger:innen diese Möglichkeit nutzen sollten, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln und zu entscheiden, in welche Richtung sie ihre Karriere als Jurist:innen weiterentwickeln möchten.