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Universität Münster rügt Arzt wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens!

Das Rektorat der Universität Münster hat heute eine öffentliche Rüge gegen Dr. Konrad Kleszczynski von der Medizinischen Fakultät ausgesprochen. Diese Maßnahme folgt auf die Ermittlung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die von einer internen Untersuchungskommission empfohlen wurde. Laut uni-muenster.de wurde Kleszczynski wegen Verdachtsmomenten, die auf Verletzungen wissenschaftlicher Standards hinweisen, zur Rechenschaft gezogen.

Die Prüfung durch die Kommission ergab Hinweise auf Unstimmigkeiten in mehreren seiner Veröffentlichungen, die auf der Plattform www.pubpeer.com entdeckt wurden. Besonders besorgniserregend war die Feststellung, dass diese Fehler und Ungereimtheiten auf systematische Unachtsamkeit, mangelhafte Qualitätssicherung oder sogar Manipulationen innerhalb der Arbeitsgruppe an der Hautklinik zurückzuführen sind.

Wissenschaftliches Fehlverhalten und seine Abhilfe

In ihrem Bericht bewertete die Kommission die Arbeitsweise als unwissenschaftlich und identifizierte signifikantes wissenschaftliches Fehlverhalten. Das Rektorat hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über die Angelegenheit informiert, um sicherzustellen, dass weitere Schritte gemäß den vorgeschlagenen Standards unternommen werden.

Kleszczynski wurde aufgefordert, die beanstandeten Abbildungen in seinen Publikationen zu korrigieren und ein Konzept zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität und Integrität seiner Arbeit vorzulegen. Dies umfasst die Darlegung spezifischer Kontrollmaßnahmen, die Kleszczynski ergreifen wird, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Er muss das Rektorat umfassend informieren und einen detaillierten Maßnahmenkatalog einreichen.

Die DFG hat bereits 1998 eine Kommission eingerichtet, um gute wissenschaftliche Praxis zu sichern und Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu entwickeln. Diese Richtlinien fordern Hochschulen auf, verbindliche Regeln zu formulieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch von Steuermitteln und wissenschaftlicher Fehlverhalten zu verhindern, wie hrk.de berichtet.

Verantwortung der Hochschulen

Die Hochschulen tragen eine enorme Verantwortung, da ihre Leistungskraft in der Forschung direkt von der intellektuellen Leistungsfähigkeit ihrer Nachwuchswissenschaftler abhängt. Ein zentraler Bestandteil der Aufklärung ist die Schulung der Studierenden in ethischen Grundsätzen der wissenschaftlichen Arbeit, um sie zu Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit zu erziehen.

In der Regel müssen Hochschulen einen Ombudsmann bestellen, der als Ansprechpartner bei Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens fungiert. Darüber hinaus sollte eine ständige Kommission eingesetzt werden, um solche Vorwürfe zu untersuchen, wobei die Verfahren von Vorprüfungen bis zu formellen Untersuchungen reichen. Bei jedem konkreten Verdachtsmoment muss der Ombudsmann informiert werden, damit er die Vorwürfe prüfen kann.

Für Verstöße gibt es klare Handlungsanweisungen. Im Falle von festgestelltem Fehlverhalten muss die Hochschulleitung entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Integrität der Wissenschaft zu wahren. Zudem werden die Akten solcher Untersuchungen über 30 Jahre aufbewahrt, und betroffene Personen können auf Antrag einen Bescheid zur Entlastung erhalten.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Universität Münster in diesem Fall sowohl die DFG-Regularien als auch die eigenen institutionellen Vorgaben ernst nimmt, um den hohen Anforderungen an die wissenschaftliche Integrität gerecht zu werden. Weitere Informationen zu diesen Verfahren sind direkt auf der Website der Universität Münster einsehbar.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-muenster.de
Weitere Infos
hrk.de
Mehr dazu
dfg.de

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