
Eine aktuelle Studie unter der Leitung von Niklas von Kalckreuth und Prof. Dr. Markus Feufel von der TU Berlin thematisiert das Vertrauen der Bevölkerung in die elektronische Patientenakte (ePA). Trotz ihrer Einführung in Deutschland ist das Vertrauen vieler Patient*innen in diese digitale Lösung nach wie vor gering. Die Untersuchung zeigt, dass technische Sicherheitsstandards zwar wichtig sind, jedoch nicht die einzigen Faktoren, die das Vertrauen beeinflussen.
Zu den entscheidenden Aspekten zählen darüber hinaus ein ansprechendes und nutzerfreundliches Design, verständliche Inhalte und eine gute Bedienbarkeit der ePA. Das Erscheinungsbild spielt eine zentrale Rolle; ein professionelles und modernes Layout vermittelt Verlässlichkeit, während ein verwirrendes Design oder typografische Fehler schnell Zweifel aufkommen lassen. Auch Funktionsstörungen, wie nicht funktionierende Buttons, werden von den Nutzer*innen als Zeichen mangelnder Sorgfalt wahrgenommen.
Transparenz und Unterstützung als Schlüssel
Transparente und klar formulierte Informationen sind essenziell. Die Nutzer wünschen sich intuitive Möglichkeiten zur Verwaltung ihrer Daten. Dazu gehören eine vollständige Übersicht über gespeicherte Informationen sowie klare Optionen, um diese zu teilen oder zu löschen. Leicht zugängliche Privatsphäre-Einstellungen sind ebenfalls von großer Bedeutung. Fehlen solche Optionen, kann dies Misstrauen gegenüber der ePA hervorrufen. Der Zugang zu einem effektiven Kundenservice ist ebenfalls wichtig; viele Befragte ziehen den direkten Kontakt zu Menschen der Interaktion mit Chatbots vor.
In Deutschland haben Patient*innen gemäß dem Patientendatenschutzgesetz die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Das Bundesgesundheitsministerium legt fest, dass Krankenkassen verpflichtet sind, Versicherte umfassend über die Funktionsweise der ePA, die speicherbaren Informationen sowie die Rechte der Versicherten zu informieren. Dies schließt ein, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patient*innen darüber aufklären müssen, welche Daten in der ePA gespeichert werden.
Patienten haben das Recht, der Übermittlung und Speicherung ihrer Daten zu widersprechen, insbesondere bevor diskriminierende oder stigmatisierende Informationen gespeichert werden, wie etwa sexuell übertragbare Infektionen oder psychische Erkrankungen. Die besonderen Hinweispflichten zur Aufklärung über das Widerspruchsrecht sind eine zentrale Verantwortung der medizinischen Fachkräfte.
Zusammenfassend zeigt die Studie, dass das Vertrauen in die elektronische Patientenakte nicht nur durch technische Sicherheit gefördert werden kann. Vielmehr müssen Anbieter durch eine nutzerfreundliche Gestaltung, transparente Informationen und verbesserten Kundenservice dafür sorgen, dass die Patient*innen Vertrauen in die ePA entwickeln können. Nur so kann die Akzeptanz dieser wichtigen digitalen Lösung in der deutschen Gesundheitsversorgung nachhaltig gesteigert werden.