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Wahlfieber an der Uni Paderborn: So geht’s zur elektronischen Stimmabgabe!

Die Universität Paderborn ruft ihre Mitglieder zu den bevorstehenden Wahlen auf, die einen zentralen Bestandteil des hochschulpolitischen Lebens darstellen. Vom 26. Mai, 9.30 Uhr, bis zum 2. Juni, 12 Uhr, können die wahlberechtigten Mitglieder ihre Stimmen abgeben. Diese Wahlen umfassen die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten der fünf Fakultäten, zum Studierendenparlament sowie zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen, darunter die Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte. Die entsprechenden Wahlbekanntmachungen sind digital einsehbar.

Die Einreichung der Wahlvorschläge beginnt am 8. April und endet am 25. April um 12 Uhr im Wahlamt B3.246. Die erforderlichen Wahlvorschlagsformulare sind auf den Webseiten der Universität verfügbar. Die Wahlen selbst werden elektronisch durchgeführt. Nähere Informationen zu den Abläufen und den technischen Voraussetzungen werden über E-Mail, Aushänge und die Webseiten bereitgestellt. Bei Fragen können sich Studierende an die studentische Wahlleitungen und das Wahlamt wenden.

Online-Wahlverfahren und Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt über das IMT-Serviceportal der Universität Paderborn. Dazu müssen die Wähler die folgenden Schritte beachten: Zunächst erfolgt das Einloggen im IMT-Serviceportal, gefolgt von einem Klick auf „Zum Wahlportal“, das ab dem Wahlbeginn geöffnet ist. Nach der Bestätigung der „Eidesstattlichen Versicherung“ kann die Stimmabgabe erfolgen. Die Wahlentscheidungen sind zu treffen, und eine Überprüfung der Stimmabgabe ist erforderlich, bevor diese verbindlich abgegeben wird. Nach dem Einreichen erhalten die Wähler eine automatische Bestätigung. Eine Abmeldung vom IMT-Serviceportal wird empfohlen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren, erläutert stupa.uni-paderborn.de.

Die Online-Wahlen sind eine regelmäßige Angelegenheit an der Universität Paderborn, die die Partizipation der Studierenden fördern und die Wahlbeteiligung steigern sollen. Der Blick auf die vergangenen Wahlperioden zeigt, dass die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsvertretungen wichtige jährliche Ereignisse sind.

Rechtsrahmen für Online-Wahlen

Der rechtliche Rahmen für die Durchführung von Online-Wahlen an Hochschulen wird durch spezifische Landesgesetze geregelt. In fast allen Bundesländern ist eine rechtliche Basis vorhanden, die den Hochschulen erlaubt, elektronische Wahlen aufgrund ihrer Satzungsautonomie durchzuführen. Im Jahr 2013 entschied das Oberverwaltungsgericht Thüringen, dass keine explizite Ermächtigung im Landeshochschulgesetz erforderlich ist, um Online-Wahlen durchzuführen. Hochschulen können zudem eigene Wahlordnungen erlassen, die auf der allgemeinen Ermächtigungsnorm basieren, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg der Fall ist. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in diesem Bundesland hat die Zulässigkeit von Online-Wahlen bestätigt und unterstreicht, dass der Einsatz professioneller Wahlsysteme eine zuverlässige Umsetzung ermöglicht, wie auf polyas.de dargelegt wird.

In einigen Bundesländern, wie Hamburg und Schleswig-Holstein, wird Hochschulen nahegelegt, Wahlordnungen zu entwickeln, die eine hohe Wahlbeteiligung fördern. Abweichende Regelungen bestehen in Bayern, wo derzeit nur die persönliche Stimmabgabe und Briefwahl zulässig sind. Dennoch ermöglicht das geänderte Hochschulgesetz in Bayern seit Frühjahr 2020 auch Regelungen für Wahlen über Grundordnungen. Die bedeutsame Regelungskompetenz der Hochschulen bleibt durch die überwiegende Erlaubnis für Online-Wahlen in den meisten Bundesländern gewahrt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-paderborn.de
Weitere Infos
stupa.uni-paderborn.de
Mehr dazu
polyas.de

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