Akkreditierungsrat tagt in Passau: Neue Standards für Hochschulen!
Der Akkreditierungsrat tagte an der Universität Passau und besprach 185 Anträge zur Qualitätssicherung deutscher Studiengänge.

Akkreditierungsrat tagt in Passau: Neue Standards für Hochschulen!
Der Akkreditierungsrat hat am 23. und 24. September 2023 seine 126. Sitzung an der Universität Passau abgehalten. Eingeladen hatte Universitätspräsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Rats ist. In diesem Zuge wurde die Universität und die Stadt Passau vorgestellt, was Bartosch als Ehre bezeichnete. Der Akkreditierungsrat fungiert als zentrales Organ zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und spielt eine entscheidende Rolle bei der Qualitätssicherung nahezu aller Studiengänge.
Bei dieser Sitzung wurden insgesamt 185 Anträge behandelt. Unter diesen befanden sich fünf Anträge auf Systemakkreditierungen. Als Ergebnis erhielten fünf Hochschulen die Befugnis zur eigenständigen Akkreditierung ihrer Studiengänge für einen Zeitraum von acht Jahren. Die übrigen 180 Anträge bezogen sich auf 423 Studiengänge in der Programmakkreditierung, die alle einen hohen Qualitätsstandard aufwiesen.
Aufgaben und Struktur des Akkreditierungsrats
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat, die von den 16 Bundesländern ins Leben gerufen wurde. Die Hauptaufgabe der Stiftung besteht in Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie alternative Verfahren. Seit dem 8. Januar 2019 betreibt der Akkreditierungsrat eine eigenständige Datenbank, in der akkreditierte Studiengänge gelistet sind. Ein wichtiges Kriterium für die Listung ist die abgeschlossene Akkreditierung; Studiengänge, die noch nicht akkreditiert sind oder deren Verfahren aussteht, erscheinen dort nicht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Akkreditierung in Deutschland sind durch den Staatsvertrag über das gemeinsame Akkreditierungssystem geregelt, der 2018 in Kraft trat. Dies stellt sicher, dass die Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen gewahrt bleibt. Zudem obliegt die Hochschulaufsicht den zuständigen Wissenschaftsministerien der Länder, die regelmäßige Evaluationsverfahren durchführen.
Qualitätssicherung im Hochschulbereich
Die Wissenschaft wird durch regionale Evaluationsagenturen oder länderübergreifende Hochschulnetzwerke extern evaluiert. Diese externen Evaluationsmaßnahmen zielen darauf ab, die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern und eine öffentliche Rechenschaft abzulegen. Die Ergebnisse fließen in die Hochschulbudgets ein. Die Studiengänge müssen formale Kriterien für die Qualitätssicherung wie Studienstruktur und Modulbildung erfüllen.
In der Berichterstattung über Lehre und Studium kommen verschiedene Indikatoren zum Einsatz, darunter die Anfänger-Absolventenquote und die Prüfungserfolgsquote. Hierbei spielt auch die studentische Veranstaltungskritik eine Rolle, um die Lehrangebote kontinuierlich zu optimieren. Der Akkreditierungsrat, der aus Hochschullehrern, Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz, sowie ausländischen Vertretern besteht, überwacht die Einhaltung dieser Standards und fördert die internationale Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung.