Am 16. April 2026 war es soweit: Arian Henning hat erfolgreich sein Promotionsverfahren abgeschlossen. Seine Dissertation befasst sich mit einem hochaktuellen Thema in der Welt des Rechts: der Einsatz von lernenden Systemen in der Rechtsanwendung. Dabei steht die Frage im Fokus, wie algorithmische Entscheidungen gerechtfertigt werden können, insbesondere wenn sie für den Menschen schwer nachvollziehbar sind. Die Herausforderungen, vor denen Juristen stehen, sind enorm, denn klassische juristische Begründungsinstrumente stoßen oft an ihre Grenzen.

In seiner Arbeit entwickelt Henning einen normativen Begriff der Erklärbarkeit, der computerwissenschaftliche Ansätze in den rechtlichen Kontext überträgt. Aus der Informatik stammen auch Methoden, die die Verständlichkeit von Entscheidungslogiken erhöhen können, wie etwa lokale Approximationen, kontrafaktische Erklärungen und Entscheidungsbäume. Ziel ist es, Erklärbarkeit als funktionales Äquivalent zur menschlichen Begründung zu konzipieren. Diese Ansätze sind nicht nur theoretische Überlegungen; eine umfassende Studie mit 4.250 Teilnehmenden hat verschiedene Formen algorithmischer Erklärungen im Verwaltungsverfahren getestet.

Ein Beitrag zur Fairness im Rechtssystem

Ein zentrales Ergebnis der Dissertation ist, dass kontrafaktische Erklärungen dazu beitragen, Fairnessgewinne zu erzielen und Fairnessdefizite im Vergleich zu menschlichen Entscheidungen zu verringern. Dieses empirisch belegte Ergebnis könnte weitreichende Implikationen für die zukünftige Gestaltung algorithmischer Entscheidungssysteme im Recht haben. Hennings Arbeit leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Entwicklung einer normativen Theorie der Erklärbarkeit im Recht, sondern untersucht auch, welche Erklärungsformen die Fairness und Akzeptanz von Entscheidungen stärken können.

Die Dissertation wurde unter der Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Engel vom Max-Planck-Institut für Rechtswissenschaft und mit einem Zweitgutachten von Prof. Dr. Christian Bumke von der Bucerius Law School eingereicht. Beide Gutachten wurden mit der Note „summa cum laude“ bewertet. Die mündliche Prüfung fand Mitte März 2025 unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Matthias Jacobs statt.

Wissenschaftlicher Werdegang und Ausblick

Arian Henning hat Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School studiert, wobei er ein Auslandssemester an der Istanbul Bilgi University absolvierte. Seine Promotion führte ihn ans Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn, und er verbrachte auch Forschungsaufenthalte an der ETH Zürich sowie der University of Oxford. Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Postdoc) am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin tätig und wird im Mai 2025 sein Referendariat am Kammergericht Berlin beginnen.

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Hennings Forschung ist ein spannendes Beispiel dafür, wie die Entscheidungstheorie, deren verschiedene Teilgebiete wie normative, präskriptive und deskriptive Aspekte beleuchtet werden, auch im rechtlichen Kontext Anwendung findet. Insbesondere die Präskriptive Entscheidungstheorie könnte neue Wege eröffnen, um die Entscheidungsfindung in rechtlichen Fragen zu optimieren. Diese Disziplin hat eine enorme praktische Relevanz, um Kompromisse zu finden, die den rechtlichen Anforderungen gerecht werden.