Kampagne Hingucker : Sichtbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen stärken!

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Die Universität Potsdam startet am 5. Mai 2025 die Kampagne „Hingucker“, um Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern.

Die Universität Potsdam startet am 5. Mai 2025 die Kampagne „Hingucker“, um Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern.
Die Universität Potsdam startet am 5. Mai 2025 die Kampagne „Hingucker“, um Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern.

Kampagne Hingucker : Sichtbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen stärken!

Am 5. Mai 2025 startet die Universität Potsdam eine neue Kampagne, die den Titel „Bist du ein Hingucker?“ trägt. Diese Initiative soll die Sichtbarkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen erhöhen und Barrieren im Hochschulalltag abbauen. Laut der Universität leben über 33 % der Hochschulangehörigen mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen. Viele dieser Betroffenen trauen sich nicht, ihre Herausforderungen offen zu legen, aus Angst, diskriminiert oder benachteiligt zu werden.

Der Duden beschreibt „Hingucker“ als etwas, das Aufmerksamkeit erregt und aus dem Üblichen heraussticht. Ziel der Kampagne ist es, genau diese Aufmerksamkeit auf die „blinden Flecken“ im Thema Inklusion zu lenken. Das Inklusionsteam der Universität hat sich zum Ziel gesetzt, die Studien- und Arbeitsbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Ziele und Herausforderungen

Trotz der bereits bestehenden Beratungsangebote und Schulungen zeigt sich, dass diese häufig nur einen kleinen Teil der Zielgruppe erreichen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um Barrierefreiheit und Inklusion vollumfänglich umzusetzen. Aktuell ist dieser Prozess an den meisten Hochschulen noch nicht vollständig realisiert.

Die Kampagne „Hingucker“ ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt, von Mai 2025 bis Ende 2026. Sie wird am Protesttag für Menschen mit Beeinträchtigungen ins Leben gerufen. Geplante Aktionen umfassen unter anderem Gespräche zum Thema Inklusion in den Mensen, einen Podcast mit dem Kanzler der Universität sowie die Initiative „Barriere Busters“, bei der Hochschulangehörige die Barrierefreiheit an verschiedenen Orten prüfen und in die digitalisierte Karte „Wheelmap Potsdam“ einpflegen.

Rechtlicher Rahmen und Unterstützung

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) bildet die normative Grundlage für das deutsche Hochschulsystem und behandelt in verschiedenen Paragrafen die Themen Inklusion und Teilhabe. Das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) fordert ebenfalls Teilhabe und Nachteilsausgleiche. Diese gesetzlichen Vorgaben sind von zentraler Bedeutung, um die Rechte von Studierenden mit Behinderungen zu schützen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont das Recht auf Bildung und den gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung für Menschen mit Behinderungen. Die Bundesgesetze, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), stellen zudem sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die voranschreitenden Bemühungen der Universität Potsdam.

Über die Kampagne hinaus

Eine Vielzahl weiterer Aktionen sind in Planung, darunter Plakatkampagnen, Ausstellungen und die Vergabe des Inklusionspreises im Wintersemester. Der Titel der Kampagne „Bist du ein Hingucker?“ soll die Betroffenen motivieren und zum Nachdenken anregen. Gemeinsam soll das Potenzial von Menschen mit Beeinträchtigungen gefördert werden, um einen inklusiven Hochschulalltag zu gestalten.

Die Universität Potsdam zeigt mit dieser Initiative, dass sie die Herausforderungen, die Inklusion und Barrierefreiheit mit sich bringen, ernst nimmt und aktiv an deren Verbesserung arbeitet. Die Kampagne zielt darauf ab, eine Kultur des Miteinanders zu schaffen, in der alle Stimmen gehört werden.