Seit dem 20. April 2026 stehen die Weichen für die kommenden Gremienwahlen an der Bauhaus-Universität Weimar. Dabei sind die Studierenden aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Hochschule zu beteiligen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Universität, die aktuell immatrikuliert sind und im Wahlverzeichnis eingetragen wurden. Das Wahlrecht gilt für die Fakultät, der die Studierenden zugeordnet sind, und ist ein grundlegendes Element der akademischen Mitbestimmung.

Besonders wichtig ist, dass das aktive und passive Wahlrecht nur für die Personen gilt, deren Eintragung im Wahlverzeichnis fristgerecht erfolgt ist. Die Frist zur Eintragung endet, wenn die Rückmeldung oder Immatrikulation nach dem 10. Arbeitstag vor der Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt. Daher ist der 20. April 2026 der entscheidende Stichtag, um sicherzustellen, dass man die Stimme auch wirklich abgeben kann.

Einfluss der Studentinnen

Ein zentraler Bestandteil der Wahlen sind die Positionen im Beirat für Gleichstellungsfragen. Für diesen Beirat sind ausschließlich weibliche Studierende wahlberechtigt. Das Ziel des Beirats ist es, die Gleichstellungsbeauftragten zu unterstützen und die Gleichberechtigung sowie Chancengleichheit an der Universität zu fördern. Dazu werden aktuelle Themen und Perspektiven der Gleichstellungspolitik diskutiert und neue Ansätze entwickelt. Die Arbeit des Beirats ist ein wichtiger Baustein in der Umsetzung der Veränderungen, die eine moderne und gerechte Hochschulbildung erfordert.

Der Beirat setzt sich zusammen aus der Gleichstellungsbeauftragten (Vorsitz), einer dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aus den Fakultäten, einer aus dem Gewährleistungsbereich und zwei Studentinnen. Letztere werden in den Universitären Gremienwahlen gewählt, wodurch der Einfluss und die Stimme der weiblichen Studierenden direkt in die Gleichstellungspolitik der Universität eingebracht werden können.

Wahlprozess und Informationen

Für die Wahlen 2026 sind spezielle Regelungen zu beachten. So können Studierende, die in mehreren Fakultäten immatrikuliert sind, ihr Wahlrecht nur in der Fakultät ausüben, der sie zugeordnet wurden. Bis zur Schließung des Wahlverzeichnisses haben sie die Möglichkeit, Änderungen ihrer Zuordnung zu beantragen. Die Entscheidung über diese Anträge trifft der Wahlvorstand, der auch für die ständig aktualisierten Wahlverzeichnisse verantwortlich ist.

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Die Wahlverzeichnisse können vom 20. bis 27. April 2026 im Wahlamt eingesehen werden, wobei eine Anmeldung erforderlich ist. Des Weiteren steht es den Mitgliedern der Universität offen, sich telefonisch über ihre korrekte Eintragung zu informieren oder Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis einzulegen. Dies ist bis zum 27. April 2026 möglich, dann wird das Verzeichnis geschlossen.

Das Engagement der Studierenden ist entscheidend für die Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen in der Hochschulpraxis. Durch die Gremienwahlen können sie aktiv an der Gestaltung ihrer akademischen Landschaft teilnehmen und ihre Stimme für eine gerechtere und gleichberechtigte Hochschule einbringen. Nutzen Sie die Gelegenheit und setzen Sie Ihre Stimme ein!

Für weitere Informationen über die Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar, besuchen Sie die offizielle Seite der Bauhaus-Universität Weimar und den Guide für Ausschüsse und Kommissionen.