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Klimaschutz im Fokus: Vortragsreihe an der Uni Greifswald startet!

Die Universität Greifswald richtet regelmäßig dienstags von 16 bis 18 Uhr eine Ringvorlesung zum Thema Klimaschutz aus. Am 15. April 2025 steht der Vortrag zum internationalen Klimaschutzrecht und zur deutschen Klimaaußenpolitik auf dem Programm. Diese Veranstaltungen sind Teil einer umfassenden Initiative, die von dem Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) organisiert wird. Ziel ist es, eine öffentliche und sachorientierte Debatte über Klimaschutz anzuregen und verschiedene Aspekte des Klimawandels sowie dessen rechtliche Rahmenbedingungen zu beleuchten. Die Vortragsreihe behandelt dabei zentrale Themen wie die Erreichung der Klimaziele des Pariser Übereinkommens und die Pläne der neuen Bundesregierung zur effektiven Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch Länder und Kommunen.

Die Vorträge sind interdisziplinär angelegt und beziehen Elemente aus den Bereichen Ökonomie, Politikwissenschaft und Naturwissenschaften ein. Neben dem Auftakt am 15. April sind weitere Vorträge über die EU-Klimaschutzziele und die deutschen Klimaziele geplant. Ein wichtiges Ziel der Vortragsreihe ist es, die Möglichkeit der Klage bei Nichteinhaltung von Zielen und Maßnahmen zu erläutern. Die Veranstaltungen sind offen für die Öffentlichkeit, wobei die Teilnahme in Präsenz ohne Anmeldung möglich ist. Für digitale Teilnehmende ist jedoch eine Anmeldung erforderlich. Veranstaltungsort ist der Campus Loefflerstraße der Universität Greifswald.

Kontext: Das Pariser Übereinkommen

Das Pariser Übereinkommen (ÜvP), das 2015 während der Klimakonferenz COP 21 verabschiedet wurde, setzt sich ambitionierte Ziele zur RedUKTION der globalen Erwärmung. Es strebt an, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit dem idealen Ziel, den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. Eine zentrale Forderung des ÜvP ist es, einen globalen Scheitelpunkt der Emissionen so schnell wie möglich zu erreichen, gefolgt von drastischen Emissionssenkungen. Laut dem Umweltbundesamt sind die Vertragsstaaten verpflichtet, ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) ab 2020 alle fünf Jahre zu aktualisieren und dabei eine Steigerung der Ambitionen zu berücksichtigen.

Das ÜvP trat am 4. November 2016 in Kraft, nachdem mindestens 55 Staaten, die für 55 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, es ratifiziert hatten. Bis 2023 hatten 195 Staaten das Abkommen unterzeichnet. Die ersten globalen Bestandsaufnahmen (Global Stocktake) zur Überprüfung der Zielerreichung fanden 2023 statt, die zweite wird für 2026 erwartet und soll bis 2028 abgeschlossen sein.

Rechtsrahmen und Klimawandel

Ein weiterer entscheidender Aspekt des ÜvP ist die Transparenz, die in einem speziellen Rahmenwerk festgelegt ist. Länder sind verpflichtet, ihre nationalen Emissionen zu erfassen und regelmäßig zu veröffentlichen. Diese Berichterstattung unterstützt nicht nur die Nachverfolgbarkeit der Fortschritte, sondern ermöglicht auch eine vergleichbare Analyse zwischen den Nations. Die Aufgabe, Entwicklungsländer beim Klimaschutz zu unterstützen, wurde ebenfalls in das ÜvP integriert. Industrieländer sind gefordert, neben finanzieller Unterstützung auch technologische Hilfe und Wissenstransfer bereitzustellen.

Die Ringvorlesung an der Universität Greifswald spiegelt die wichtigen Fragen und Herausforderungen wider, die sich im Kontext des Klimaschutzes und der internationalen Vereinbarungen stellen. Durch die Diskussion über die Rolle des Rechts in der Klimapolitik wird ein entscheidender Beitrag zur Sensibilisierung und zum Verständnis der verschiedenen Mechanismen geleistet, die den Klimaschutz vorantreiben sollen. Ansprechpartnerin für die Veranstaltung ist Prof. Dr. Sabine Schlacke vom Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-greifswald.de
Weitere Infos
umweltbundesamt.de

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