
Mit dem herannahenden Ende des Monats September rückt die Einschreibung für das Wintersemester 2025/26 an der Universität Vechta näher. Die Bewerbungsfrist für die Bachelorstudiengänge endet bereits am 30. September 2025. In diesem Jahr sind viele Studienplätze in den zulassungsfreien Studiengängen verfügbar, was bedeutet, dass kein Numerus Clausus verhängt wird. Dennoch gibt es auch eine Vielzahl an zulassungsbeschränkten Studiengängen, wie Germanistik und Sachunterricht, für die Plätze im Rahmen eines Losverfahrens bis zum 28. September vergeben werden.
Das Losverfahren ermöglicht es Studierenden, unabhängig von den Abschlussnoten der Hochschulzugangsberechtigung eine Zulassung zu erhalten. Diese Regelung bietet eine hervorragende Chance für viele Studieninteressierte, die sich gezielt für diese Programme bewerben möchten. Zudem verlängerte die Universität Vechta die Frist für die Bewerbung zu den Masterstudiengängen bis zum 31. Oktober 2025. Details zur digitalen Einschreibung und eine vollständige Liste der verfügbaren Studiengänge sind auf der Webseite der Universität zu finden.
Wichtige Informationen zur Bewerbung
Wenn eine Zulassung angenommen wird, erfolgt die Umwandlung des Status in „zugelassen“. Dies ermöglicht den Studieninteressierten, ihren Studienplatz zu sichern. Um die Zulassung fristgerecht anzunehmen, muss die Annahmeerklärung innerhalb von zehn Tagen postalisch eingereicht werden.
Vorbereitung auf die Einschreibung
Bevor Studierende sich einschreiben, sollten sie sicherstellen, dass sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben, insbesondere die Hochschulzugangsberechtigung, die durch ein Abitur oder Fachabitur nachgewiesen wird. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Interessierte meistens direkt an der Hochschule einschreiben. Informationen zur Einschreibung sind auf der jeweiligen Webseite der Hochschule abrufbar, so wie auf arbeitsagentur.de festgehalten.
Zur Einschreibung sind bestimmte Unterlagen notwendig: der Immatrikulationsantrag, eine Kopie des Abiturzeugnisses, ein Personalausweis zur Vorlage und unter Umständen ein Passfoto für den Studierendenausweis. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Nachweis über die Krankenversicherung nicht mehr eingereicht werden muss, da die Krankenkassen diese Informationen elektronisch an die Hochschulen übermitteln.
Die zentrale Studienberatung der Universität Vechta steht Bewerbern für weiterführende Fragen und Unterstützung zur Verfügung. Diese Beratung ist besonders wertvoll, um Unsicherheiten im Bewerbungsprozess auszuräumen und um die besten Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung zu erhalten.